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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 6, Juni 2018

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

nutzen Sie heute die Möglichkeit und bieten Ihren Bestandskunden eine Umstellung von Elektronik Pauschalverträgen auf den Zurich Firmen ElektronikSchutz an und profitieren Sie von attraktiven Highlights.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.


Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Attraktive Highlights in unserem Firmen ElektronikSchutz

» Fordern Sie noch heute Ihr Firmen UnfallSchutz Angebot an

» Ab sofort Firmen HaftpflichtSchutz in Gewerbeversicherung24

» Zurich Wohngebäudeversicherung erstklassig: PrivatSchutz erreicht Bestnote bei Morgen & Morgen

» Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) – Über den Firmen HaftpflichtSchutz auch immaterielle Schäden abgedeckt


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam


Sie möchten mehr wissen?

Alle wichtigen Informationen zu allen Zurich Sach-Produkten, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie in unserem Web:

www.maklerweb.de »

Alle Infos zum Zurich PrivatSchutz finden Sie zudem jederzeit frei zugänglich auf unserer Kampagnenseite:

www.mach-plus-mit-privatschutz.de »




» Attraktive Highlights in unserem Firmen ElektronikSchutz

Jetzt umstellen auf Firmen ElektronikSchutz

Seit Januar 2018 gibt es den neuen, verbesserten Firmen ElektronikSchutz. Mit folgenden Highlights können Sie den Bestand an Elektronik Pauschalverträgen auf den attraktiven Firmen ElektronikSchutz umdecken:
  • Nur 4 Anlagengruppen
  • Reduzierte Prämiensätze und Mindestprämien
  • Erhöhte Kostenpositionen z.B. 50%, max. 300.000 EUR, für mobil eingesetzte Technik
  • Prämienfreie Datenversicherung bis 15.000 EUR
  • Keine Höchstentschädigung bei neuerlichem Lizenzerwerb von kopiergeschützten Programmen im Bereich der Softwareversicherung

Nutzen Sie die Chance und stellen Sie jetzt um!

Sie möchten wissen, zu welchen Konditionen der Vertrag umgestellt werden kann?

Verwenden Sie den Angebotsrechner im Maklerweb oder wenden Sie sich einfach an den Bereich Fach- und Vertriebsunterstützung:

fachundvertrieb@zurich.com

Mehr Infos und alle verkaufsunterstützenden Unterlagen zur Firmen ElektronikSchutz-Versicherung finden Sie außerdem hier in unserem Maklerweb unter Elektronik-Versicherung »

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» Fordern Sie noch heute Ihr Firmen UnfallSchutz Angebot an

Allein in der privaten Unfallversicherung (42% der deutschen Haushalte) werden jährlich rund 850.000 Versicherungsfälle gemeldet. Davon ca. 25% mit dauerhaften Folgen (Invalidität). Die private Versicherungswirtschaft leistet hier über 3 Milliarden Euro jährlich.

Ein schwerer Unfall kann schnell schlimme Folgen nach sich ziehen – gesundheitlich und finanziell. Es können einmalige oder auch wiederkehrende Mehrkosten entstehen, die nicht immer von anderen Versicherungsträgern übernommen werden.

Die Gruppenunfallversicherung UnfallAss begleitet die versicherte/ verunfallte Person sofort nach dem Unfallereignis durch
  • Rettungs- oder Rücktransportkosten
  • Krankenhaustagegeld/ Tagegeld
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
  • Optimale Planung und Durchführung einer medizinischen Reha
  • Organisation bedarfsgerechter Assistanceleistungen
  • Übergangsleistung
  • Organisation der beruflich/ sozialen Rehabilitation
  • Kapitalleistung bei dauerhafter Schädigung (Invalidität)
  • Zusätzlicher Rentenbaustein bei schweren dauerhaften Schädigungen

Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an unter:

sme-uw-gu@zurich.com

Wieviel Unfallversicherung wird benötigt?

Entscheidende Faktoren für die Bemessung der Versicherungssummen sind insbesondere
  • die berufliche Situation
  • das Alter der versicherten Person
  • die familiäre Situation
  • die Wohnsituation
  • die individuelle Zukunftserwartung der VP
  • Einschätzung des Bedarfs im Hinblick auf Mobilität und Freizeit
  • Berücksichtigung des bestehenden Versicherungsschutzes (BG, o.ä.)

Benötigen Sie weitere Informationen zu den obigen Bausteinen? Sprechen Sie uns an:

sme-uw-gu@zurich.com

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» Ab sofort Firmen HaftpflichtSchutz in Gewerbeversicherung24

Ab sofort bieten wir Ihnen die Möglichkeit, über das Vergleichsportal "Gewerbeversicherung24" erstmals auch im Bereich Small-Medium Enterprises (SME) unseren Zurich Firmen HaftpflichtSchutz einzudecken.

Als einzige Gesellschaft haben wir bis jetzt die Branche Gastgewerbe mit Beherbergung hinterlegt!

Bitte entnehmen Sie alle Informationen hierzu dem beiliegenden Fact Sheet:

Faktenblatt "Zurich Haftpflicht: Start der Zusammenarbeit mit Vergleichsportal Gewerbeversicherung24" »

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» Zurich Wohngebäudeversicherung erstklassig: PrivatSchutz erreicht Bestnote bei Morgen & Morgen

Die neue Wohngebäudeversicherung der Zurich Gruppe Deutschland wurde vom unabhängigen Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) mit "fünf Sternen" und damit mit der Bestnote ausgezeichnet.

Bitte entnehmen Sie alle Informationen hierzu dem beiliegenden Fact Sheet:

Zurich Aktuell: Zurich Wohngebäudeversicherung erstklassig: Bestnote bei M&M »
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» Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) – Über den Firmen HaftpflichtSchutz auch immaterielle Schäden abgedeckt

Schadenersatzpflicht aufgrund der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai ist die neue, europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten.

Die Neuregelung des Datenschutzrechts auf EU-Ebene betrifft alle, die personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten). Damit sind nicht nur große Unternehmen gemeint, sondern auch Vermittler oder sogar Vereine.
Ziel der Richtlinie ist sowohl die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts auf europäischer Ebene als auch ein verbesserter Schutz vor Datenmissbrauch für Verbraucher.

Aufgrund der Haftungsverschärfung durch die neuen Vorschriften sind viele Unternehmen verunsichert, zumal bei Verstößen hohe Bußgeldforderungen drohen.
Schnell können Schadenersatzansprüche im Raum stehen, wenn beispielsweise bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – etwa die Speicherung von E-Mail-Adressen – die Vorschriften nicht exakt eingehalten werden.

Welche Schadensersatzpflicht besteht?
  • Neben dem Ersatz materieller Schäden, d.h. bezifferbare Vermögensschäden infolge Datenschutzverletzung wie beispielsweise Anwaltskosten, Finanzverluste ist durch die EU-DSGVO künftig auch ganz neu der
  • Ersatz immaterieller Schäden (in erster Linie laut DSVGO Schäden aufgrund Schutzverletzungen von sensiblen, personenbezogenen Daten) explizit vorgesehen.

Sind solche Schäden in der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt?
Bitte sprechen Sie dazu die Fach- und Vertriebsunterstützung an.

Zurich erstellt Ihnen gerne hierzu eine passende Versicherungslösung.

fachundvertrieb@zurich.com

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» Zurich WM-Tippspiel

Haben Sie schon das Zurich WM-Tippspiel gesehen?

Wenn nicht – kein Problem.

Hier können Sie jetzt noch einsteigen und tolle Preise gewinnen: Zurich WM-Tippspiel »

Machen Sie mit und teilen Sie den Spaß mit Ihren Kunden. Viel Erfolg!

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