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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 11, November 2018

Der Firmen UnfallSchutz von Zurich

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

nun ist sie wieder bei uns angekommen, die dunkle Jahreszeit – und damit leider einhergehend die vermehrten Unfallgefahren mit PKW oder Fahrrädern im Straßenverkehr durch schlechtes Wetter und erhöhtes Verkehrsaufkommen.

Bieten Sie Ihren Kunden die besten Leistungen über unseren Zurich Firmen UnfallSchutz an und profitieren Sie von den attraktiven Prämien.

Viele interessante Informationen hierzu sowie weitere, spannende Artikel erhalten Sie mit diesem Newsletter.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Zurich Firmen UnfallSchutz – Versicherungsschutz verloren wegen Fristablauf?

» Zurich Firmen SachSchutz – Schäden vorbeugen in der kalten Jahreszeit!

» Transportmittelunfall – Absicherung durch Zurich

» Das neue Zurich Maklerweb

» Neu – Zurich Kooperation mit dem Auto Club Europa e.V.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam


Sie möchten mehr wissen?

Alle wichtigen Informationen zu allen Zurich Produkten, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie in unserem Web:

www.maklerweb.de »

Alle Infos zum Zurich PrivatSchutz finden Sie zudem jederzeit frei zugänglich auf unserer Kampagnenseite:

www.mach-plus-mit-privatschutz.de »




» Zurich Firmen UnfallSchutz – Versicherungsschutz verloren wegen Fristablauf?

Versicherungsschutz verloren wegen Fristablauf?
Ein Unfall ist schon schlimm genug. Wenn man dann aber noch den Versicherungsschutz verliert, weil man eine Frist versäumt hat, kann es existenziell werden.
Hand auf's Herz: kennen Sie alle Fristen und können Ihren Kunden hier sofort Auskunft geben?
In der Tabelle finden Sie eine kurze Darstellung unserer Meldefristen bei Invalidität zur Gruppenunfallversicherung:

Produkt Invaliditätseintritt innerhalb von Ärztliche Feststellung innerhalb von Invalidität geltend gemacht innerhalb von
Firmen UnfallSchutz ab 04.2017 30 Monaten 30 Monaten 30 Monaten
UnfallAss 05.2010 - 04.2017 12 Monaten 15 Monate
Beruflich 18 Monaten
15 Monate
Beruflich 30 Monaten
Premium 12 Monaten 18 Monaten 24 Monaten

 

Hier zeigt sich deutlich, dass unser aktuelles Produkt "Firmen UnfallSchutz" die besten Leistungen bietet. Tun Sie Ihren Kunden etwas Gutes – stellen sie den Versicherungsschutz um auf unser aktuelles Bedingungswerk Firmen UnfallSchutz (UnfallAss ab 04.2017).

Wieviel ist genug?
Auch bei der Summenermittlung müssen wir uns immer wieder fragen: Wieviel Unfallversicherung wird benötigt? Gerne wählt man "runde" Summen, 100.000 EUR oder 500.000 EUR. Aber reicht das im individuellen Fall aus?

Entscheidende Faktoren für die Bemessung der Versicherungssummen sind insbesondere
  • berufliche Situation Ihres Kunden
  • Alter der versicherten Person
  • familiäre Situation
  • Wohnsituation
  • individuelle Zukunftserwartung der VP
  • Berücksichtigung der Freizeitaktivitäten und des Bedarfs an Mobilität
  • Berücksichtigung bestehenden Versicherungsschutzes (BG, o.ä.)

Benötigen Sie weitere Informationen oder Beratung bei der Summenermittlung? Sprechen Sie uns an:

sme-uw-gu@zurich.com

Sie möchten mehr wissen?
Alle wichtigen Informationen zu unserem Firmen UnfallSchutz, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie in unserem Web unter

Sach > Firmenkunden > Gruppen-Unfallversicherung > Firmen UnfallSchutz »

Oder fordern Sie Ihr individuelles Angebot an unter:

sme-uw-gu@zurich.com

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» Zurich Firmen SachSchutz – Schäden vorbeugen in der kalten Jahreszeit!

Wenn Frostgefahr droht
Auch wenn der Sommer in diesem Jahr nahezu endlos schien, steht uns doch der Winter bevor. Und mit dem Winter kommt die Kälte und damit auch Gefahren für Gebäude, die auf den ersten Blick vielleicht nicht erkennbar sind.

Was tun bei Kälte?
  • Konstante Wärme schützt das Mauerwerk, verhindert Schimmelbildung und schützt wasserführende Rohre. Die Temperatur in Räumen sollte 17 Grad nicht unterschreiten.
  • Regelmäßige Kontrolle der Räume
  • Ggf. wasserführende Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
  • Bei eingefrorenen Rohren Wasserzufuhr abstellen und den Wasserhahn aufdrehen. Nie selber versuchen, die Rohre aufzutauen. Hier ist ein Profi gefragt.

Bruchschäden durch Frost sind in der Leitungswasserversicherung von Zurich Firmen SachSchutz bestmöglich versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber die Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers.

Was tun bei Schneefall?
Durch die Last von Schnee auf Dächern und Gebäuden können Dachkonstruktionen und große Teile eines Gebäudes beschädigt oder zerstört werden. Ein trauriges Beispiel ist hier die Katastrophe von Bad Reichenhall 2006, bei der 15 Menschen starben und 34 weitere verletzt wurden.

Wussten Sie, dass nicht die Schneehöhe, sondern die Art des Schnees entscheidend ist?
  • 10cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10g/m2.
  • 10cm Nassschnee können bis zu 40kg/m2 wiegen.
  • 10cm Eisschicht wiegen bis zu 90kg/m2 und sind damit fast so schwer wie 10cm hoch stehendes Wasser, das 100kg/m2 wiegt.

Wie kann man Schneedruckschäden verhindern oder minimieren?
Zurich Firmen SachSchutz bietet Versicherungsschutz durch Lawinen und Schneedruck für Firmengebäude oder Mehrfamilienhäuser. Was kann der Versicherungsnehmer vorbeugend tun?
  • Dach und die Dachkonstruktion sollten regelmäßig auf Tragfähigkeit und Dichtigkeit durch einen Dachdecker kontrolliert werden.
  • Eventuell vorhandene Schneefanggitter müssen kontrolliert und gereinigt werden. Ebenso sollten Abläufe und Dachrinnen gereinigt werden.
  • Vorsorglich sollten Dächer von Altschnee befreit werden, wenn Wetterdienste vor starken Schneefällen warnen.

Wenn aus gemütlichem Licht ein Vollbrand wird
"Unser Büro könnte auch etwas weihnachtlicher aussehen", hört man zu dieser Zeit einige Kollegen reden. Schon finden Tannenzweige und Stroh, Adventskränze und Weihnachtsgestecke ihren Weg in die Räumlichkeiten. Dazu gesellen sich Lichterketten oder Kerzen. Manches Unternehmen schmückt vielleicht gerade für die bevorstehende Weihnachtsfeier.

Doch die Zeit der Besinnlichkeit hat auch eine andere Facette, die man nicht vergessen sollte. Im Dezember schnellen immer wieder die Brandzahlen nach oben. Bis zu einem Vollbrand vergehen nur wenige Sekunden. Im besten Fall kommt es aber gar nicht erst dazu!

Wer Weihnachtsdekoration im Betrieb erlaubt, kommt um präventive Brandschutzmaßnahmen nicht herum.
Hier einige Tipps für die Brandverhütung zur Vorweihnachtszeit im Betrieb:

Generelles Kerzenverbot zur Brandverhütung: Das Anzünden von Kerzen im Betrieb sollte untersagt werden, z.B. in der Brandschutzverordnung des Betriebes. Mit Verbotsschildern "offenes Licht und Rauchen verboten" kann man auf dieses Verbot im Betrieb zudem ausdrücklich hinweisen.

Sie garantieren zwar keine 100%-ige Sicherheit, sind aber besser als offene Flammen: elektrische Kerzen oder Lichterketten. VDE-geprüfte Beleuchtungen garantieren zumindest die elektrische Sicherheit – bei elektrischen Produkten auf ein GS-Prüfzeichen und komplette Herstellerangaben achten. Nach Betriebsschluss gilt: Abschalten nicht vergessen.

Wöchentliche Kontrollgänge durch den Betrieb und eine jährliche, große Brandschutzbegehung bilden die Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Sichern Sie Ihre Kunden mit dem Zurich Firmen SachSchutz umfassend gegen Sachschäden ab.

Zurich Firmen SachSchutz belohnt Präventionsmaßnahmen nach einem Elementarschaden
Zurich Firmen SachSchutz belohnt Kunden, die nach einem versicherten Elementarschaden Präventionsmaßnahmen durchführen und z.B. Rückstauklappen einbauen oder Gebäudeöffnungen versiegeln (abdichtende Blenden, Tür-/Fenstersperren, etc.), mit bis zu 2.500 EUR!
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» Transportmittelunfall – Absicherung durch Zurich

Glatte Straßen: nicht nur ein Thema für die Kfz-Versicherung

Transportmittelunfall absichern mit den Zurich Transport-Produkten

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und auch der längste Sommer in diesem Jahr hat sein Ende gefunden. Spätestens wenn der Frost einsetzt, aber auch bereits im Herbst, ist mit glatten Straßen durch feuchtes Laub zu rechnen. Jetzt ist die Zeit, die Autos fit zu machen für den Winter. Das Licht wird geprüft, die Winterreifen aufgezogen. Für Schäden am Fahrzeug steht die Kfz-Versicherung den Geschädigten zur Seite. Aber was ist mit Schäden an den transportierten Sachen? Das finanzielle Risiko ist nicht zu unterschätzen.

Hier kommen die Zurich Transport-Produkte als Bodyguards zum Einsatz, die alle souverän den Transportmittelunfall und dazu noch jede Menge weitere Gefahren absichern.

Denn egal, ob es sich um die eigenen Sachen Ihrer Kunden oder fremde Sachen handelt, ob Ihr Kunde selbst transportiert oder transportieren lässt – hier ist für jeden das richtige Produkt dabei.

Unsere Autoinhalts-Versicherung ist ein optimaler Begleiter zum Beispiel für Service- oder Handwerksbetriebe, die ihre Werkzeuge, Messgeräte oder Ersatzteile im Fahrzeug oder im Anhänger mit sich führen. Unkompliziert und preiswert kann die Ladung aller Fahrzeuge des Betriebes versichert werden. Besonders angenehm: Prämienfrei enthalten ist eine Vorsorge-Versicherung für Neu-/Ersatzfahrzeuge, damit der Betrieb auch nach einem Schadenfall zügig weiterlaufen kann. Selbstverständlich gilt die Vorsorge-Versicherung auch bei Fahrzeugwechseln oder Erweiterungen des Fuhrparks, damit keine Deckungslücken entstehen. Die Autoinhalts-Versicherung sichert übrigens nicht nur Handwerker ab, sondern Betriebe vieler Arten und Branchen.

Jeder Betrieb, der gewerbsmäßig fremde Güter und Waren transportiert (z.B. Frachtführer oder Kurierdienste), haftet für Schäden an den Gütern u.a. bei einem Unfall des Transportmittels. Und mit Fahrzeugen über 3,5 t ist er sogar verpflichtet, sich zu versichern.
Auch hier bieten wir mit der Frachtführer-Versicherung Schutz auf glatten Straßen – und das sowohl national als auch international.

Allerdings haftet im Schadenfall der Frachtführer/Beförderer nur begrenzt. Daher ist insbesondere für Hersteller und Händler unsere Warentransport-Versicherung interessant. Ganz gleich, ob es sich um den Versand von Verkaufsgütern handelt oder um bezogene Güter für die Weiterverarbeitung. Es kann eine enorme Deckungslücke zum vollen Warenwert entstehen, die wir mit unseren Produkten zuverlässig schließen. Als Einmalvertrag für einzelne Transporte oder bequem als Jahresvertrag für alle Transport eines Jahres.

Absicherungen zu Transportmittelunfällen finden Sie auch in unseren folgenden Produkten:
  • Ausstellungs-Versicherung für die Teilnehmer an Ausstellungen und Messen
  • Reisegepäck-Versicherung für Firmen
  • Hakenlast-Versicherung für Abschleppdienste oder Werkstätten mit Abschleppauftrag
  • Pauschal-Versicherung "Sounds & More" für Berufsmusiker und Bands

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» Das neue Zurich Maklerweb

Starten Sie ab sofort mit unserem neuen Zurich Maklerweb unter www.maklerweb.de und nutzen Sie unsere weitreichenden Service-Angebote, Produktinformationen, Tarifrechner und vieles mehr.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel in der aktuellen pefferminzia.de:

https://www.pfefferminzia.de/das-neue-zurich-maklerweb-optimiert-fuer-endgeraete-innovative-verkaufstools-nur-noch-ein-login/

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» Neu – Zurich Kooperation mit dem Auto Club Europa e.V.

Zum 30. Oktober hat die Zurich Gruppe Deutschland eine exklusive Kooperation mit dem Auto Club Europa e.V. im Bereich der KFZ-Versicherung gestartet.

Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2017) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs – als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.
Zum Start der Kooperation können ACE Mitgliedern Sonderkonditionen eingeräumt werden. Die Höhe des Nachlasses beträgt auf den KFZ OPTIMAL-Tarif 10 Prozent.

Wichtig: Derzeit können wir die Abfrage und Tarifierung dieses Tarifmerkmals nur über den Tarifvergleich von NAFI sicherstellen. Sofern Ihr Kunde bereits ACE Mitglied ist, wählen Sie in dem NAFI Tarif-Vergleich einfach das Tarifmerkmal "ACE Mitgliedschaft" aus. Der entsprechende Nachlass wir dann automatisch berechnet.

Falls Sie Interesse an einer Vermittlung von ACE Mitgliedschaften für Ihre Kunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den ACE. Hier werden Ihnen Ihre Fragen rund um eine Zusammenarbeit beantwortet.
Der ACE bietet neben dem Schutzbrief für Familien und Singles als Privatpersonen auch die Absicherung der Fahrzeuge Ihrer Firmenkunden an. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Flotten über den ACE mit Schutzbriefleistungen abzudecken.
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