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Newsletter Zurich Vertrieb Leben
Ausgabe 5, Mai 2018

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

"Es ist ja noch genug Zeit." oder "Damit beschäftige ich mich später." Wer kennt das nicht. Aufgrund dieser Aussage lässt man sich einfach ein bisschen mehr Zeit und plötzlich ist es dann soweit – so überraschend, wie immer Weihnachten vor der Tür steht.
So kann es auch mit dem BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) gehen: plötzlich ist es Pflicht, und alle sind gestresst oder auch im schlimmsten Fall genervt.
Lassen Sie sich nicht überraschen, sondern überraschen Sie Ihre Geschäftskunden und gehen Sie heute schon gemeinsam mit Ihren Kunden den ersten Schritt Richtung BRSG und Mitarbeiterbindung.

Wie viele Ihrer Geschäftskunden bieten ihren Mitarbeitern eine bAV an? Ab 2022 müssen alle bestehenden bAV verpflichtend angepasst werden.

15% Arbeitgeberzuschuss! Wir bieten Ihnen ab heute schon die Möglichkeit, Ihre Geschäftskunden anzusprechen und die Erhöhung im bestehenden Vertrag einzuschließen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Motivation/ Bindung! Eine heutige Umstellung kann bis zu 9% mehr Leistung für den Mitarbeiter bedeuten und bei Zurich mit gleichbleibendem Rechnungszins (2,75%).

Nutzen Sie die Zeit, jetzt entspannt mit Ihren Geschäftskunden über Mitarbeitermotivation und -bindung zu reden.


Mit hervorragenden Produkten und mehr Service! sind wir ...

      ... der verlässliche Partner an Ihrer Seite.


Lesen Sie heute in unserem Newsletter:

» Gut zu wissen: 15% AG-Zuschuss und betroffene Durchführungswege

» Unser Service für Sie: Kundenanschreiben, Beileger

» Es lohnt sich: Rechenbeispiele

» Unsere Unterstützung für Sie


Ihr Zurich Newsletterteam



» 15% AG-Zuschuss und betroffene Durchführungswege

Gesetzliche Regelung § 1a Absatz 1a BetrAVG:
"Der Arbeitgeber muss 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."

Verpflichtend
  • für alle Entgeltumwandlungen, die ab 01.01.2019 abgeschlossen werden
  • für bestehende Entgeltumwandlungen ab 01.01.2022

Nutzen Sie Ihre Vertriebschance für alle ab 2005 abgeschlossen Zurich-Verträge

Lesen Sie hier mehr:

Zurich aktuell: BRSG – 15% AG-Zuschuss »

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» Unser Service für Sie

Kundenanschreiben
Für die erste Kontaktaufnahme stellen wir Ihnen gerne ein Anschreiben zur Verfügung.

Anschreiben Arbeitgeber 15% AG-Zuschuss »



Rechtssichere Beratung bei 15% AG Zuschuss
Um die Beratung für Sie rechtssicher zu gestalten, haben wir eine Beratungsdokumentation entwickelt, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.

Beratungsdokumentation »



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» Es lohnt sich: Rechenbeispiele

Beibehaltung des ursprünglichen, vertraglich vereinbarten Rechnungszinses.

01/2004 - 12/2006 = 2,75%
01/2007 - 12/2011 = 2,25%
01/2012 - 12/2014 = 1,75%

Wie rechnen sich Zuschüsse für Verträge mit Vertragsabschluss 2005?
War der Kunde z.B. 20, 30 oder 40 Jahre alt?
Wie kann sich eine Erhöhung auszahlen?

Direktversicherung – Vorsorgeinvest

Hier haben wir ein Rechenbeispiel für Sie.

Rechenbeispiel Direktversicherung Vorsorgeinvest »

  Direktversicherung – klassische Rentenversicherung

Hier haben wir ein Rechenbeispiel für Sie.

Rechenbeispiel Direktversicherung klassische Rente »


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» Unsere Unterstützung

Beratungskompetenz und Know-How aus dem Hause Zurich.

Sie als unser Geschäftspartner können sich an besonders qualifizierte Service-Einheiten mit persönlichen Ansprechpartnern wenden.
Unser bAV-Service zeichnet sich durch Individualität und Spezialisierung aus – in jeder Phase des Beratungsprozesses.

Unser Experten-Team von Zurich unterstützt Sie z.B. bei:
  • der Erstellung von Kollektivrahmenverträgen, Versorgungsordnungen und allem, was nicht in den Bereich der Rechtsberatung fällt
  • der Angebotserstellung im gehobenen bAV Geschäft
  • der Terminbegleitung in Firmen, bei Unternehmern und Steuerberatern
  • der Entwicklung von Versorgungsordnungen
  • Workshops, Präsentationen, Vorträgen
  • u.v.m.

Lesen Sie mehr:

BAV-Broschüre  »

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» Wir können mehr
zum Abspielen hier klicken
Für Sie und Ihre Geschäftskunden haben wir ein großes Portfolio entwickelt.
Neben unserer großen Auswahl für Altersvorsorge und Existenzschutz, bieten wir auch ein sehr breites Sortiment an Absicherungen im Sachbereich.

Mit Zurich können Sie Ihren Partner rundum versorgen.

Sehen Sie sich hier unseren Film "BusinessCare" an »

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» Neue Anträge ab 25.05.2018

Ab 25.05.2018 dürfen wir, aufgrund gesetzlicher Anpassungen, ausschließlich die neuen Anträge akzeptieren.
Bitte nutzen Sie ab sofort nur noch die neuen Anträge.

In unseren Angebotsrechnern und Vergleichsprogrammen sind diese rechtzeitig hinterlegt.

Die neuen Anträge finden Sie auch an allen gewohnten Stellen, z.B. in unserem Maklerweb Leben in der frei zugänglichen Dokumentenbibliothek »

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» Forum betriebliche Versorgung am 26.06.2018 in Neuss

Sie möchten mehr über unser TEAM® – das Team Existenz Absicherungs-Modell – erfahren?
Kommen Sie zum Workshop am 26.06.2018 von 15:35 bis 16:20 Uhr

Lars Golatka, Leiter Geschäftsbereich Betriebliche Altersversorgung, Zurich Gruppe Deutschland referiert über "Die Vor- und Nachteile der Arbeitskraftabsicherung in der bAV".
Die prämierte Gruppenabsicherungslösung TEAM® – jetzt neu auch für kleine und mittelständische Unternehmen.
Nutzen Sie die internationale Erfahrung der Zurich Gruppe auch für Ihre Kunden.

Hier geht es zur Anmeldung: asscompact Forum bAV »

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Informationen


Die Servicedirektion erreichen Sie telefonisch unter (0228) 268-8580
oder per E-Mail


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