Firmen CyberSchutz

Die Folgen eines Hacker-Angriffs können existenzbedrohend sein. Mit Firmen CyberSchutz sichern sich kleine und mittlere Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Cyber-Kriminalität ab.

  • Absicherung gegen die Kosten von Datenverlusten aufgrund von verschiedensten Hacker-Attacken
  • Breite Deckung für Haftpflicht- sowie Eigenschäden
  • Unterstützung im Schadenfall: bei Bedarf Vermittlung von Spezialisten und Zugang zu erfahrenen Juristen bei rechtlichen Streitfällen

Ansprechpartner zum Firmen CyberSchutz

Krisenmanagement/ Soforthilfe im Notfall: 030 2332 730 94
(Dienstleister Perseus; 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar)

Anfragen zu nicht standardisiertem Geschäft senden Sie bitte direkt an cyber.de@zurich.com

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Leistungen im Überblick

  • Krisenmanagement
  • Eigenschaden
    • IT-Forensik und Beratungskosten
    • E-Discovery – nur in Deckungsvariante Top
    • PR-Kosten
    • Daten- und Systemwiederherstellung
    • Kosten für den Austausch oder die Reparatur von beschädigter oder zerstörter Computerhardware
    • Leistungen bei Betriebsunterbrechung
    • Kosten infolge einer Datenschutzverletzung
    • Cyber-Erpressung – nur in Deckungsvariante Top
  • Drittschäden
    • Haftpflicht wegen Informationssicherheitsverletzung
    • Haftpflicht wegen Veröffentlichkeitstätigkeit (Medienhaftpflicht) – nur in Deckungsvariante Top
    • Freistellung externer Datenverarbeiter – nur in Deckungsvariante Top
    • Vertragsstrafen wegen
      • PCI-DSS – nur in Deckungsvariante Top
      • Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Cyber-Betrug und unautorisierte Nutzung des Telefonsystems – optional im TopSchutz

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Produkt Firmen CyberSchutz

Erklärfilm Firmen CyberSchutz

Cyber Awareness Services

Unser Partner Perseus Technologies GmbH bietet im Zuge des Umgangs mit Cyberrisiken das so genannte Präventionsangebot für Cybersicherheit an. Dieser Service unterstützt Unternehmen dabei, bei ihren Mitarbeitern und Anwendern der IT-Systeme eine Sensibilität für potenzielle Cyberrisiken zu schaffen.
Damit kann Ihr Gewerbekunde sich dezidiert mit dem Cyberrisiko auseinandersetzen und Maßnahmen ableiten, die die IT-Sicherheit erhöhen und potenzielle Schadenaufwendungen reduzieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Leistungsübersicht Perseus Awareness Services
Flyer Perseus Präventionsangebot für Cyber-Awareness
Erklärvideo Perseus Online-Portal

  • Versicherungssummen

    Bevor man die Frage nach der Höhe der Versicherungssummen beantwortet, muss man sich über den Deckungsumfang der Cyberversicherung klar werden. Im Rahmen dieser Versicherung sind Eigenschäden und Drittschäden versichert und es werden die Kosten für Assistance-Leistungen übernommen. Diese drei Faktoren bilden letztendlich die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Deckungssumme.

    Auf Basis umfangreicher Schadenauswertungen wurden Algorithmen gebildet, die zur Berechnung und Findung realistischer Versicherungssummen herangezogen werden.

    Hier bieten wir Ihnen eine pragmatische Unterstützung zur Ermittlung der Versicherungssumme an.

    Hinweise zur Ermittlung der Versicherungssumme

     Basis der Versicherungssumme    10% des Jahresumsatzes
     Kundendatensätzen    40 EUR/ Datensatz
     Bank-/Kreditkartensätze    75 EUR/ Datensatz

    Abhängigkeit der IT-Verfügbarkeit und der Verfügbarkeit von gespeicherten Daten

    Mittel    1% des Jahresumsatzes
    Hoch    2% des Jahresumsatzes
         SUMME = empfohlene Versicherungssumme

    Je nach Bedarf und Risikosituation des Kunden sind die entsprechenden Sublimits (siehe auch Produktinformationen/Versicherte Kosten) zu beachten; ggf. muss die nächsthöhere Versicherungssumme gewählt werden.

  • Leistungsbeispiele

    Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

    Für die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls unterscheidet die Firmen CyberSchutz Police zwei Gefahrenbereiche:

    Versicherungsfall bei Drittschäden:

    Hier gilt das Anspruchserhebungsprinzip. Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Erhebung eines Haftpflichtanspruchs gegenüber einem Versicherten.

    Versicherungsfall bei Eigenschäden:

    Hier gilt das Feststellungsprinzip. Damit bedingungsgemäß ein Versicherungsfall gegeben ist, muss die versicherte Gefahr oder das versicherte Ereignis festgestellt und während der laufenden Versicherungsperiode eingetreten sein.


    Schadenbeispiel Übernommene Kosten
    Ein Mitarbeiter öffnet einen E-Mail-Anhang, welcher eine Malware enthält und den Computer sowie noch weitere Computer im eigenen Netzwerk infiziert
    • Kosten zur Bereinigung des Computernetzwerkes von Schadprogrammen
    • Kosten zur Wiederherstellung der Systeme
    Ein Mitarbeiter installiert eine Software aus dem Internet, welche sich als Malware herausstellt und seine Daten beschädigt oder verschlüsselt.
    • Kosten zur Wiederherstellung von beschädigten und/oder zerstörten Daten
    Eine ausgedruckte Kundenliste mit Mailadressen und Telefonnummern bleibt in einem Café liegen und kommt in falsche Hände
    • Abwehrkosten/ Anwaltskosten
    • Kosten zur Benachrichtigung von Behörden
    • Kosten zur Benachrichtigung von Betroffenen
    • Zivile Strafen und Geldbußen durch Behörden verhängt
    • Ggf. Kosten für PR-Berater
    • Schadenersatzansprüche
    Der Versicherungsnehmer wird Opfer eines Angriffs auf seinen Online-Shop, welcher in der Folge nicht erreichbar ist.
    • Ertragsausfall und Mehrkostendeckung nach einem Cybervorfall
    Es wird festgestellt, dass eine Dritte Partei sich unerlaubten Zugang zu seinen E-Mails verschafft hat.
    • Geltendmachung von Schadenersatz-Ansprüchen und Erst- und Sofortmaßnahmen
    Ein Mitarbeiter nutzt einen USB-Stick für eine Präsentation bei einem Kunden, wobei dieser Malware enthält, die das Netzwerk befällt.
    • Übernahme von Abwehrkosten
    • Schadenersatzforderungen nach einer Datenschutzverletzung oder der Übertragung von Schadprogrammen
    Kriminelle verschaffen sich Zugang beispielsweise zum E-Mail-Account des Geschäftsführers und machen von dort aus einem Mitarbeiter in der Buchhaltung glaubhaft, einen größeren Geldbetrag wegen eines geheimen und dringenden Geschäfts schnellstmöglich anzuweisen (Fake-President-Fall).
    • Direkte finanzielle Verluste von Geld oder Wertpapieren
    Kriminelle haben Zugriff auf das IT-System und täuschen dadurch einen Mitarbeiter im Unternehmen, so dass dieser die Kontodaten vom Rechnungssteller derart ändert und die Summe an ein falsches Konto bezahlt (Lieferantenbetrugsfall).
    • Direkte finanzielle Verluste von Geld oder Wertpapieren

Verkaufsunterlagen zum Produkt

Hier finden Sie Verkaufsunterlagen zum Produkt. Zum Download bitte das PDF-Icon anklicken

Produktblatt Cyberversicherung (212212654) pdf
GDV-Broschüre Cyberrisiken im Mittelstand pdf
Notfallkarte Cyber pdf
Quick Guide Cyber pdf
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