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Newsletter Zurich Vertrieb Leben
Ausgabe 6, Juni 2019

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

trotz der hohen Temperaturen werden wir nicht müde, unsere Produkte für Sie und Ihre Kunden weiter zu verbessern.

Zum 1.7. bieten wir Ihnen den Eagle Star Krankheits-Schutzbrief mit Absicherung von noch mehr schweren Erkrankungen und verbesserten kundenfreundlichen Anpassungen bei rechtlichen Themen und medizinischen Definitionen, ...

      ... und das ohne Beitragsanpassung!


Mit hervorragenden Produkten und mehr Service! sind wir ...

      ... der verlässliche Partner an Ihrer Seite.


Lesen Sie heute in unserem Newsletter:

» Krankheits-Schutzbrief – Jetzt mit 68 schweren Erkrankungen

» Krankheits-Schutzbrief – Garantie, Leistung und individuelle Gestaltung

» Erklären Sie den Krankheits-Schutzbrief mit einem Erklärfilm

» Absicherung der Baufinanzierung mit dem Krankheits-Schutzbrief

» Leistungsübersicht – Wir halten unser Versprechen

» Webinar: Der neue Arbeitgeber-Pflichtzuschuss in der bAV


Ihr Zurich Newsletterteam




» Krankheits-Schutzbrief – Jetzt mit 68 schweren Erkrankungen

Der hervorragende Krankheits-Schutzbrief wurde überarbeitet und ist jetzt noch besser.

Jetzt 68 statt 66 versicherte schwere Erkrankungen
  • 2 neue schwere Erkrankungen bei Vollleistung – Muskeldystrophie; Chronische Pankreatitis
  • 1 neue schwere Erkrankung bei Teilleistung – Diabetes Typ 1* – einmalig auf dem deutschen Markt
  • Kundenfreundliche Anpassungen der medizinischen Definitionen
  • Kundenfreundliche Anpassungen bei rechtlichen Themen

Lesen Sie mehr:

Zurich Aktuell: Krankheits-Schutzbrief – Die Top-Highlights »

* Einzelheiten siehe aktuelle AVB

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» Krankheits-Schutzbrief – Garantie, Leistung und individuelle Gestaltung

Der bei Versicherungsbeginn vereinbarte Beitrag ist garantiert. Es gibt keine Netto- und Bruttobeiträge und keine Vertragsüberprüfung!

Individuelle Absicherung

Der Eagle Star Krankheits-Schutzbrief bietet für jeden das Richtige:
  • Singles, die sich selbst gegen finanzielle Folgen absichern möchten.
  • Paare (auch Lebensgemeinschaften) und Familien, die eine Hinterbliebenenabsicherung wünschen,
  • alle, die keine BU abschließen können oder möchten,
  • Selbstständige oder Leistungsträger in Schlüsselpositionen, deren Erkrankung das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte.
  • Kinder – leibliche und Adoptivkinder – sind kostenfrei mitversichert.

Lesen Sie hier mehr:

Zurich Aktuell: Krankheits-Schutzbrief – Garantie, Leistung und individuelle Gestaltung »

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» Erklären Sie den Krankheits-Schutzbrief mit einem Erklärfilm

Ein Film sagt mehr wie 1.000 Worte.
Erklären Sie Ihren Kunden den Krankheits-Schutzbrief mit einem kleinen Film. In nur knapp 1,5 Minuten wissen Ihre Kunden mehr.

Hier geht es zum Film »


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» Absicherung der Baufinanzierung mit dem Krankheits-Schutzbrief

1,5 Millionen Mieter planen, in den nächsten zwei bis drei Jahren ein Wohneigentum zu kaufen.

Ein Traum wird wahr – nun darf nichts passieren.
Aber was ist, wenn eine schwere Erkrankung, eine Berufsunfähigkeit oder ein Todesfall die Finanzierung empfindlich stören?

Lesen Sie mehr:

Zurich Aktuell: Krankheits-Schutzbrief – HomeCare Baufi-Schutz »


Oder erklären Sie es Ihren Kunden mit einem kleinen Film in nur 1,5 Minuten.

Hier geht es zum Film »

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» Leistungsübersicht – Wir halten unser Versprechen

2018 wurden ca. 24,6 Mio. EUR Leistungen aus Versicherungsverträgen zur Absicherung gegen schwere Erkrankungen ausgezahlt.
  • 54% der Leistungsempfänger waren männlich
  • 46% weiblich
  • 82% der Kunden waren zwischen 31 und 60 Jahren.

Das zeigt die Wichtigkeit der Absicherung mit dem Eagle Star Krankheits-Schutzbrief.

Lesen Sie hier mehr:

Eagle Star Krankheits-Schutzbrief – Leistungsübersicht 2018 »


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» Webinar: Der neue Arbeitgeber-Pflichtzuschuss in der bAV

In Zusammenarbeit mit ZURICH veranstaltet Pfefferminzia ein Webinar zum Thema:

Vor- und Nachteile des Pflichtzuschusses im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurde ein Pflichtzuschuss für bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung durch die Arbeitgeber ab 2022 vereinbart. 15% Zuschuss müssen AG zahlen, wenn sie durch das bAV-Modell Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Wie das genau funktioniert, welche Vor- und Nachteile sich dadurch ergeben und wie Makler ihre Firmenkunden auf die Neuerung vorbereiten, erfahren Sie im Webinar.

Folgende Experten konnten hierfür gewonnen werden:
  • Thomas Meier – Direktionsbevollmächtigter, Fach- und Vertriebsunterstützung Leben Mobil Nord ZURICH Gruppe Deutschland
  • Karsten Rehfeldt – Geschäftsführer BBVS Beratungsgesellschaft für betriebliche Versorgungssysteme mbH

Melden Sie sich am besten gleich an:

Wann: Freitag, 5. Juli 2019
Wo: An Ihrem PC, Notebook oder Tablet
Uhrzeit: 10:00 bis 11:00 Uhr
Weiterbildungszeit: 60 Minuten
Zur Webinar-Anmeldung hier klicken: Der neue Arbeitgeber-Pflichtzuschuss in der bAV »

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Informationen


Die Servicedirektion erreichen Sie telefonisch unter (0228) 268-8580
oder per E-Mail


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