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Die D&O Versicherung für Unternehmensentscheider – in der aktuellen Phase wichtiger denn je!
Die Gefahr, als Organ eine Pflichtverletzung zu begehen, war nie so groß wie in der Pandemie, aufgrund einer sich zunehmend verkomplizierenden Rechtslage.
Die Versicherungswirtschaft rechnet daher mit einem weiteren Anstieg der D&O-Schadensfälle in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie (COVInsAG).
Für Unternehmensleiter ist eine D&O Versicherung daher heutzutage wichtiger denn je.
Auf der anderen Seite haben bereits mehrere Versicherer das D&O Geschäft ganz oder teilweise als unprofitabel eingestellt bzw. zeichnen kein Neugeschäft mehr.
Das wiederum kann keinesfalls im Interesse der Unternehmensleiter sein, deren Privatvermögen die D&O Versicherung im Falle einer Pflichtverletzung absichert.
Wichtig ist es also, mit einer Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, die sich klar zu dieser Sparte bekennt und am Markt ein gutes Standing hat.
Ein internationales Netzwerk, die Möglichkeit, D&O Lokalpolicen in vielen Ländern der Welt auszustellen und eine versierte, hoch professionelle Schadensabteilung machen einen Top-Partner in Sachen D&O aus.
Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sollten Kunden einen Versicherer mit starkem Finanzrating wählen, der im Schadensfall auch wirtschaftlich in der Lage ist, kurzfristig Hilfe zu leisten.
Eine eigene auf D&O spezialisierte Schadensabteilung, ein internationales Netzwerk sowie langjährige Erfahrung im deutschen D&O Markt sind wichtigere Auswahlkriterien für einen D&O-Versicherer als der Preis allein.
Wann kommt die D&O Versicherung überhaupt zum Tragen?
- Vorliegen einer Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet.
Das kann beispielsweise ein Vertrauensbruch sein, eine Nachlässigkeit, ein Irrtum, eine irreführende Äußerung oder die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags.
- Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen
Die Manager können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund
- mangelnder Kenntnisse
- mangelnder Fähigkeiten
- mangelnder Erfahrungen
- von Abwesenheit.
Sie haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe
- schon bei leichter Fahrlässigkeit,
- gesamtschuldnerisch,
- müssen vielfach beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben,
- haben ein besonderes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens.
Pflichtverletzungen sind schnell eingetreten. Es gibt viele mögliche Pflichtverletzungen, die Entscheidern vorgeworfen werden können.
Oft sind sich die Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst.
Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen:
- Es wird eigenmächtig auf Forderungen verzichtet, oder Forderungen verjähren versehentlich.
- Übertragung von Aufgaben an einen Angestellten, die laut Gesetz vom Vorgesetzten nicht übertragen werden dürfen.
- Trotz fehlender Sachkenntnis wird bei komplizierten Vertragsgestaltungen der Rat eines Fachmanns nicht eingeholt.
- Durch fehlenden Abgleich passen die eigenen genutzten AGB nicht zum Drittunternehmen.
- Verspätete Stellung eines Insolvenz-Antrags bei Zahlungs- und Handlungsunfähigkeit des eigenen Unternehmens.
Versicherungsnehmern ist beim Abschluss einer D&O Versicherung zu empfehlen, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Deckungsumfang und die Qualität der Schadensbearbeitung zu achten.
Nur alle Aspekte zusammen bilden für Unternehmensentscheider einen starken Schutzschild im Falle einer eventuellen Haftung.
Weitere Informationen zur der D&O Entscheiderhafttpflicht von Zurich finden Sie hier:
www.maklerweb.de > D&O Entscheiderhaftpflicht »
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