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Newsletter Zurich Broker
Ausgabe 3, März 2021

D&O Versicherung

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

innerhalb eines Jahres hat sich die Welt für kleine und mittelständische Unternehmen komplett verändert.

Wer heute als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft in mittelständischen Unternehmen Entscheidungen trifft, ist rapide wachsenden Risiken ausgesetzt.

Gerade in der Corona-Pandemie stellen sich mit Homeoffice, Kurzarbeit und Betriebsschließungen Beeinträchtigungen von Prozess- und Lieferketten dar, mit denen Unternehmensleiter noch nie konfrontiert wurden.

Lesen Sie daher den spannenden D&O Artikel in diesem Newsletter und informieren Sie sich wie gewohnt auch in unserem Maklerweb oder über Ihren persönlichen Betreuer.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!


» Zurich D&O Versicherung

» Importe aus Großbritannien – Neues Haftungsrisiko

» Zurich CyberSchutz Online-Rechner

» Aktuelle Vertrauensschaden-News

» Online-Event "Cyber: Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts für KMU"

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam





» Zurich D&O Versicherung

Die D&O Versicherung für Unternehmensentscheider – in der aktuellen Phase wichtiger denn je!

Die Gefahr, als Organ eine Pflichtverletzung zu begehen, war nie so groß wie in der Pandemie, aufgrund einer sich zunehmend verkomplizierenden Rechtslage. Die Versicherungswirtschaft rechnet daher mit einem weiteren Anstieg der D&O-Schadensfälle in Zusammenhang mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie (COVInsAG).
Für Unternehmensleiter ist eine D&O Versicherung daher heutzutage wichtiger denn je.

Auf der anderen Seite haben bereits mehrere Versicherer das D&O Geschäft ganz oder teilweise als unprofitabel eingestellt bzw. zeichnen kein Neugeschäft mehr.

Das wiederum kann keinesfalls im Interesse der Unternehmensleiter sein, deren Privatvermögen die D&O Versicherung im Falle einer Pflichtverletzung absichert.

Wichtig ist es also, mit einer Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, die sich klar zu dieser Sparte bekennt und am Markt ein gutes Standing hat.

Ein internationales Netzwerk, die Möglichkeit, D&O Lokalpolicen in vielen Ländern der Welt auszustellen und eine versierte, hoch professionelle Schadensabteilung machen einen Top-Partner in Sachen D&O aus.

Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten sollten Kunden einen Versicherer mit starkem Finanzrating wählen, der im Schadensfall auch wirtschaftlich in der Lage ist, kurzfristig Hilfe zu leisten.

Eine eigene auf D&O spezialisierte Schadensabteilung, ein internationales Netzwerk sowie langjährige Erfahrung im deutschen D&O Markt sind wichtigere Auswahlkriterien für einen D&O-Versicherer als der Preis allein.

Wann kommt die D&O Versicherung überhaupt zum Tragen?

  • Vorliegen einer Pflichtverletzung

    Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn der Betroffene die vom Gesetzgeber verlangte Sorgfaltspflicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit missachtet.

    Das kann beispielsweise ein Vertrauensbruch sein, eine Nachlässigkeit, ein Irrtum, eine irreführende Äußerung oder die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags.

  • Verantwortung von Geschäftsführern und Vorständen

    Die Manager können sich nicht von ihrer Verantwortung lösen aufgrund

    • mangelnder Kenntnisse
    • mangelnder Fähigkeiten
    • mangelnder Erfahrungen
    • von Abwesenheit.

    Sie haften bei Verletzung der Sorgfaltspflicht mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe

    • schon bei leichter Fahrlässigkeit,
    • gesamtschuldnerisch,
    • müssen vielfach beweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben,
    • haben ein besonderes Haftungsrisiko bei Insolvenz des Unternehmens.

Pflichtverletzungen sind schnell eingetreten. Es gibt viele mögliche Pflichtverletzungen, die Entscheidern vorgeworfen werden können.

Oft sind sich die Betroffenen nicht einmal ihrer Fehler bewusst.

Ansprüche auf Schadenersatz drohen beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Es wird eigenmächtig auf Forderungen verzichtet, oder Forderungen verjähren versehentlich.
  • Übertragung von Aufgaben an einen Angestellten, die laut Gesetz vom Vorgesetzten nicht übertragen werden dürfen.
  • Trotz fehlender Sachkenntnis wird bei komplizierten Vertragsgestaltungen der Rat eines Fachmanns nicht eingeholt.
  • Durch fehlenden Abgleich passen die eigenen genutzten AGB nicht zum Drittunternehmen.
  • Verspätete Stellung eines Insolvenz-Antrags bei Zahlungs- und Handlungsunfähigkeit des eigenen Unternehmens.

Versicherungsnehmern ist beim Abschluss einer D&O Versicherung zu empfehlen, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Deckungsumfang und die Qualität der Schadensbearbeitung zu achten.

Nur alle Aspekte zusammen bilden für Unternehmensentscheider einen starken Schutzschild im Falle einer eventuellen Haftung.

Weitere Informationen zur der D&O Entscheiderhafttpflicht von Zurich finden Sie hier:

www.maklerweb.de > D&O Entscheiderhaftpflicht »





» Importe aus Großbritannien – Neues Haftungsrisiko

Brexit und die Folgen für den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung (Handelsbetriebe)

Wie bekannt haben sich die europäische Union und Großbritannien auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage stellt.

Dies betrifft auch Importeure und Händler von Waren, die nun aus einem "Drittland" nach Europa importiert werden.

Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU müssen sich Händler auf eine Verschärfung des Haftungsrisikos, sowie auch ihre Pflicht nach Produktsicherheit, einstellen.

Ab sofort ist der Importeur Hersteller. Bezieht ein deutsches Unternehmen Produkte oder Rohstoffe sowie Komponenten aus Großbritannien, so gilt dieses seit dem Brexit für solche Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz als "Hersteller", obwohl dieses sich möglicherweise nur als "Händler" begreift.

Was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

Wie sieht der Versicherungsschutz in der Betriebs-Haftpflichtversicherung von Zurich für Importeure aus, die ihre Waren aus GB beziehen?

Versicherungstechnisch wird Zurich den bereits bestehenden Schutz für das Händlerrisiko nun automatisch auch auf das neu entstandene Herstellerrisiko beim Import aus GB erweitern.

Der Versicherungsnehmer hat insofern nichts weiteres zu tun; es besteht automatisch Versicherungsschutz für die Produzentenhaftung nach dem ProdHaftG.


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» Zurich CyberSchutz Online-Rechner

Im aktuellen Cyber Online-Rechner sind neben den technischen Neuerungen auch neue Tarife hinterlegt.

Der Basis-Tarif ist aufgrund der gestiegenen Risiko- und Schadensituation um ca. 9% gegenüber der Vorversion erhöht.

Ebenfalls wurden die Branchen neu gruppiert. Einige wenige Branchen wurden aufgrund der Schadenerfahrung einer höheren Risikoklasse zugeordnet.

Die Prämiengrundlage wird durch die Risikoklasse der Branchen bestimmt.

Zur Angleichung an das globale Pricing wurde nun eine feinere Skalierung der Risikobranchen berücksichtigt.

Grün – geringes bis normales Risiko:    Prämienfaktor 1,0
Gelb – leicht erhöhtes Risiko:    Prämienfaktor derzeit 1,33
Orange – stark erhöhtes Risiko:    Prämienfaktor derzeit 1,75
Rot – sehr stark erhöhtes Risiko:    Prämienfaktor derzeit 2,91

Mit der Anpassung des Online-Rechners wurden folgende Features umgesetzt:

  • Berechnungsgrundlage der Versicherungssumme in Höhe von 15% des Umsatzes (individuell anpassbar)
  • Baustein Cyber-Crime vorausgewählt (optional abwählbar)
  • Ausweisung der Prämie erst nach Beantwortung der Risikofragen (prämienrelevant)

Mit dem aktuellen Produkt- und Rechner-Update bieten wir Ihnen einen größeren Beratungsspielraum bei Unternehmen verschiedenster Größenordnungen. Kann der Antrag aufgrund diverser Parameter nicht finalisiert werden, so haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Online-Strecke trotzdem zu Ende zu befüllen. Auf diesem Weg hat das Underwriting bereits alle benötigten Informationen, um Ihnen ein individuelles Angebot zu unterbreiten.


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» Aktuelle Vertrauensschaden-News

Anbei finden Sie eine Auswahl aktueller Pressemeldungen zu Schadenfällen »


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» Online-Event "Cyber: Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts für KMU"

Hackerangriffe, Datenklau, Viren oder Trojaner: Kein anderes Szenario fürchten kleine und mittlere Unternehmen – kurz KMU – so sehr wie das einer Cyberattacke. Mittlerweile sehen 43 Prozent aller KMU die Cyberrisiken als größte Gefahr. Ein lukratives Geschäftsfeld also für Makler und Vermittler.

Beim Online-Event "Cyber: Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts für KMU"

am 22. März 2021, von 11:00 - 12:00 Uhr,

erfahren Sie, wie die Ansprache von KMUs erfolgen sollte und was für die Cyberschutz-Beratung von Firmen wichtig und zwingend zu beachten ist.

Hier geht es zur Anmeldung »

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