» Zurich Vertrauensschadenversicherung
Gerade kleine und mittelgroße Unternehmen trauen ihren Mitarbeitern oft nicht zu, dass diese betrügen oder dem Unternehmen auf andere Art und Weise absichtlich schaden wollen. Das ist aber ein Trugschluss, weiß Rechtsanwalt Martin Grewe, Experte für Vertrauensschadenversicherung bei der Zurich Gruppe Deutschland: "Der Vertrauensbonus in die eigenen Mitarbeiter ist oft enorm. Viele überschätzen aber auch ihre bereits eingesetzten Kontrollmaßnahmen. Dabei ist keine Kontrolle so gut, dass sie nicht umgangen werden könnte. Und wer sollte Sicherheitslücken im Unternehmen besser kennen, als die eigenen Mitarbeiter."
Das bestätigt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit aktuellen Zahlen: Pro Jahr werden 5 bis 10 Prozent aller deutschen Firmen von eigenen Mitarbeitern betrogen.
"Wer die unternehmensinternen Kontrollmechanismen ergänzen möchte, ist mit einem individuellen Konzept einer Vertrauensschadenversicherungen auf der sicheren Seite", sagt Grewe, und richtet sich speziell an Mittelständler: "Kriminelle Energie entsteht auch da, wo niemand sie vermutet – sogar in kleinen Unternehmen wie Handwerksbetrieben mit zwei, drei Mitarbeitern. Hier ist auch die Zusammenarbeit mit Dritten ein unterschätztes Sicherheitsrisiko. Selbst wenn ein Delikt aufgedeckt wird: In den meisten Fällen ist der Schaden längst eingetreten. Dann sind Gelder oft auf Nimmerwiedersehen verschwunden."
Eine Vertrauensschadenversicherung sichert daher Vermögensschäden ab, die trotz aller Sicherungsmaßnahmen durch kriminelle Handlungen von internen und externen Vertrauenspersonen entstehen und erhält so die Liquidität des Unternehmens. Außerdem beteiligt sich die Versicherung im Fall eines Image-Schadens an den PR-Kosten und fängt auch Kosten auf, die durch Computer-Missbrauch entstehen.
Webinar Vertrauensschaden Versicherung mit Martin Grewe
Freitag, 17. Juli 2020, von 10:00 Uhr bis 10:45 Uhr.
Hier können Sie sich für das Webinar anmelden:
Vertrauensschadenversicherung – Schutz vor internen und externen Vermögensstraftaten »
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