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Newsletter Zurich Broker
Ausgabe 2, Februar 2021

Jagdhaftpflicht

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

bald geht die Jagdsaison wieder los und Ihre jagenden Kunden müssen dementsprechend ihre Jagdscheine lösen.

Hierfür ist als Nachweis eine Jagdhaftpflicht notwendig.

Die Zurich Jagdhaftpflichtversicherung besticht mit tollen Leistungen und einem unschlagbaren Preis.

Testen Sie uns und bieten Sie Ihren Kunden die Zurich Jagdhaftpflichtversicherung an.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!


» Zurich Jagdhaftpflichtversicherung

» Zurich Hundehalter-Haftpflichtversicherung

» Frostschäden

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam





» Zurich Jagdhaftpflichtversicherung

Ab dem 1.4. sind wie jedes Jahr in den Wäldern die Jäger wieder auf der Pirsch. Die Jagdsaison hat begonnen. Grundsätzlich gilt für jeden Jäger: Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist ein Muss. Ohne die bekommt er keinen Jagdschein.

Dabei ist es egal, ob Ihr Kunde Berufs- oder Hobbyjäger ist.

Selbst für Tagesjagdscheine besteht seitens des Gesetzgebers (Bundesjagdgesetz) die Vorschrift zu einer Mindestabsicherung von 500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden.

Gerade für die Absicherung von etwaigen Personenschäden ist eine höhere Deckungssumme dringend zu empfehlen.

Hier bietet der Zurich Jagdhaftpflicht Top Schutz eine 50-Mio.-Deckung zu einem super Preis.

Auch mit der Forderungsausfalldeckung besteht bester Versicherungsschutz. Dann übernimmt Zurich die Schadenskosten, wenn der Schadensverursacher über keine Jagdhaftpflichtversicherung oder sonstigen finanziellen Mittel verfügt.

Sollte Ihr Kunde nur gelegentlich jagen und sich dafür ein Gewehr leihen, sind Schäden an dem Gewehr ebenfalls versichert.

Mitversichert sind übrigens auch bis zu 3 Jagd-Gebrauchshunde.

Wichtig ist nur: die Hunde müssen für die Jagd nachweislich ausgebildet sein. Der Versicherungsschutz ist hier sogar nicht nur auf die Jagd beschränkt.





» Zurich Hundehalter-Haftpflichtversicherung

"Er will doch nur spielen."

Hunde sind treue Begleiter, aber immer auch für Überraschungen gut.

Mit einer Zurich Hundehalter-Haftpflichtversicherung können Sie Ihre Kunden vor den Forderungen Dritter schützen.

Was, wenn der Hund einem Ball nachjagt, der auf die Straße springt?

Wird hierdurch ein Autofahrer zu einer Vollbremsung gezwungen, kommen Ihre Kunden für den Schaden auf.

Genauso sieht es aus, wenn Hunde Mobiliar bei Dritten zerstören oder Radfahrer verfolgen, die dann stürzen und sich verletzen.

Ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden:

Mit der Zurich Hundehalter-Haftpflichtversicherung bieten wir Ihren Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz bis zu einer Absicherung von 50 Mio. EUR, der sogar für Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde Gültigkeit hat, wenn diese mit der Betreuung betraut wurden.

Übrigens: In einigen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hundehalter schon vorgeschrieben.


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» Frostschäden

Fallen die Temperaturen in den Minusbereich, können Wasserleitungen einfrieren und platzen. Die daraus resultierenden Schäden gehen schnell in die Millionen. Doch schon mit einfachen Mitteln lassen sich Schäden vermeiden.

Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Die dadurch verursachten Kosten liegen zwischen 120 und 150 Millionen Euro.

Frost ist damit für drei bis vier Prozent der jährlich 1,1 Millionen Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Gemessen am gesamten Schadenaufwand von drei Milliarden Euro liegt der Anteil bei rund fünf Prozent. Dabei lassen sich Frostschäden und ihre Folgen schon mit einfachen Mitteln vermeiden.

  1. Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC.
  2. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der so genannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
  3. Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen.
  4. Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten unbedingt auch die Kellerfenster geprüft werden!
  5. Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.

Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.

Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat, beispielsweise Teppiche, Möbel, Lampen, Kleidung oder Elektrogeräte, gegen Leitungswasserschäden versichert.


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