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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 4, April 2018

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

wir hoffen, Ihnen in der letzten Ausgabe des Newsletters Sach unseren innovativen Zurich PrivatSchutz und dessen Flexibilität sowie attraktiven Leistungsumfang umfänglich dargeboten zu haben. In diesem Zusammenhang möchten wir uns auch ganz herzlich für Ihre Vielzahl an positiven Rückmeldungen und Angebotsanfragen hierzu bedanken.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da; nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen; weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Zurich PrivatSchutz – Ab sofort auch in den bekannten Vergleichsportalen!

» Haftpflichtdeckung: Änderung der Gesetzeslage im Kaufrecht

» Wohnmobile jetzt mit Rabattmöglichkeiten

» Zurich Vertrauensschadenversicherung

» Neu: Zurich Sach-Webinare


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam


Sie möchten mehr wissen?

Alle wichtigen Informationen zu allen Zurich Sach-Produkten, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie in unserem Web:

www.maklerweb.de »

Alle Infos zum Zurich PrivatSchutz finden Sie zudem jederzeit frei zugänglich auf unserer Kampagnenseite:

www.mach-plus-mit-privatschutz.de »



» Zurich PrivatSchutz – Ab sofort auch in den bekannten Vergleichsportalen

Ob für den Vierbeiner Ihrer Kunden oder aber die ganze Familie, mit dem Zurich PrivatSchutz liegen Sie immer ganz genau richtig. Sichern Sie Ihre Kunden vor den finanziellen Folgen von kleinen oder größeren Missgeschicken mit unserer Haftpflichtversicherung ab.
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder ein Einbruch - diese Ereignisse können jeden treffen und große finanzielle Schäden anrichten.
Nutzen Sie mit unserer Hausratversicherung die vielfältigen Möglichkeiten zur Absicherung, um Ihren Kunden ein gutes Gefühl der Sicherheit zu geben.

In unserem Maklerweb berechnen Sie schnell und unkompliziert alle Angebote bis hin zur direkten Dokumentierung.

www.maklerweb.de »

Und auch ab sofort bei vielen Vergleichsportalen!

Hier sind wir mit den Sparten Haftpflicht und Hausrat vertreten:
  • Softfair
  • Mr-Money
  • NAFI
  • INNOSYSTEMS

Zusätzlich können Sie unseren Wohngebäude-Tarif auch über NAFI aufrufen.

Preis-Leistungs-Tipp von Mr-Money Hausratversicherung:



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» Haftpflichtdeckung: Änderung der Gesetzeslage im Kaufrecht

Was ändert sich durch §439 (3) BGB?

Seit dem 1. Januar 2018 gilt eine neue Gesetzeslage zu den Austauschkosten im Kaufrecht. Das heißt konkret: Der Verkäufer eines mangelhaften Produktes muss nun generell die erforderlichen Kosten für das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der mangelfreien Sache tragen.

Was ist zu beachten?

Die neue Gesetzeslage im Kaufrecht gilt:
  • auch dann, wenn der Verkäufer Handwerker ist und seinem Kunden mangelhafte Materialien einbaut oder anbringt und in Rechnung stellt
  • unabhängig von der Eigenschaft des Käufers (Privat- oder Gewerbekunde)
  • unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft

Wer ist betroffen?
  • Händler von Produkten, die verbaut oder angebracht werden, wie Autoteile, Baustoffe, Elektro, Farben, Tapeten und Bodenbeläge, Fliesen, Metall und Metallhalbzeug, Sanitär und Heizung, Schrauben, Stahl und technisches Material.
  • Handwerker und Bauunternehmer, die das Baumaterial stellen. Die neue Regelung gilt für alle Kaufverträge und damit auch für Werklieferungsverträge, bei denen der Handwerker das Einbaumaterial stellt. Beispiel: Ein Fliesenleger besorgt Fliesen im Großhandel und rechnet sie anschließend mit seinem Kunden ab.

Fallbeispiel:
Eine Lichttechnikfirma verkauft 100 LED-Leuchten an einen Elektroinstallateur, der diese in einem Autohaus einbaut. Nach der Installation funktioniert die Lichttechnik aufgrund fehlerhafter Leuchten nicht (Produktfehler). Das Autohaus verlangt vom Elektroinstallateur Mangelbeseitigung (d.h. den Austausch der mangelhaften Leuchten).

Haftung:
Der Elektroinstallateur muss die Mängel an der Lichttechnik beseitigen – auch wenn er diese nicht verschuldet hat.

Deckung:
Diese Ansprüche sind über die Aus- und Einbaukostendeckung im Rahmen der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung versichert, da sie nachweislich auf fehlerhafte Produkte und nicht auf einen fehlerhaften Einbau zurückzuführen sind.

Was ist zu tun?
Die betroffenen Betriebe benötigen ein Element der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung.

Unsere Bedingungen von Firmen HaftpflichtSchutz (FHS) und Firmen ModularSchutz (FMS) haben wir daher bereits angepasst und die benötigte Deckung integriert!
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» Wohnmobile jetzt mit Rabattmöglichkeiten

Zurich bietet für Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger Rabattmöglichkeiten an. Vom Kfz-Fachbereich haben wir die Info erhalten, dass wir für Wohnmobile und Wohnwagen-Anhänger eine neue Sondervereinbarung mit der Nummer 8998 nutzen können. Wir haben damit eine bessere Ausgangssituation für die Zeichnung dieser Risiken.

Dazu die konkreten Informationen:

Folgende Rabattmöglichkeiten sind mit der SVB für
die WKZ 127 (Wohnmobile) und WKZ 541 (Wohnwagenanhänger)
ab sofort möglich:

WKZ 127
KH: 10 %
TK: 0 %
VK: abhängig von der Selbstbehalt-Kombination:
  • 300/150 --> 25 %
  • 500/150 --> 15 %
  • alle anderen --> 5 %

WKZ 541
KH: 10 %
TK: 0 %
VK: abhängig von der SB-Kombination:
  • 300/150 --> 40 %
  • 500/150 --> 30 %
  • alle anderen --> 20 %

Wichtig: wir müssen hier die Annahmerichtlinien beachten – Wohnmobile bis 65.000 EUR, Wohnwagenanhänger bis 25.000 EUR Wert – darüber sind diese anfragepflichtig.

Wohnwagenanhänger als Standardrisiken sind sind über diese Sondervereinbarung nicht versicherbar. Hier bieten wir als Lösung unsere Camping-Versicherung an.

Bitte nutzen Sie diese gute Möglichkeit!



» Zurich Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung von Zurich schützt Ihre Firmenkunden vor den finanziellen Folgen von Wirtschafts- und Computerkriminalität. Die allgegenwärtige elektronische Datenverarbeitung ist aktuell mehr denn je das Ziel von Hackerangriffen, Passwort- und Identitätsdiebstahl (z.B. Phishing, Pharming, etc.).

Bieten Sie daher Ihren Firmenkunden Versicherungsschutz mit den neuen und aktualisierten Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung für daraus entstandene Vermögensschäden. Sie ergänzt Kontrollmechanismen in Unternehmen. Angestellte Unternehmensleiter können eine sorgfältige Unternehmensführung belegen und beugen somit Haftungsansprüchen von Gesellschaftern vor.

Lesen Sie hier mehr:

"Highlights Zurich Vertrauensschadenversicherung" »



» Neu: Zurich Sach-Webinare

Ab sofort bieten wir Ihnen immer wieder Zurich Sach-Webinare zu den verschiedensten Themengebieten an. Heute wollen wir Sie über das Sach-Webinar zu unserem neuen Zurich PrivatSchutz informieren. Hierfür konnten wir unseren Experten Herrn Volker Samel als TOP-Referent gewinnen, der maßgeblich für die Entwicklung und Umsetzung unseres neuen Tarifes verantwortlich zeichnet.
Lassen Sie sich von Zurich PrivatSchutz für Ihre Privatkunden begeistern und erhalten alle wichtigen Informationen.
Natürlich schreiben wir Ihnen für Ihr Weiterbildungskonto "Gut-beraten"-Punkte für dieses Webinar gut.
Freuen Sie sich, mit uns gemeinsam in eine neue Zukunft zu starten.

Webinar Zurich PrivatSchutz – Termin:

Ein Termin für das Webinar steht zurzeit noch nicht fest. Den genauen Zeitpunkt geben wir Ihnen in Kürze bekannt.


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