Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung des Teamletter® – Services
 

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Newsletter-Dienstleistungen (Teamletter-Service), die der Kunde mit Teamware abschließt und ggf. zukünftig abschließen wird.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Teamware der Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(3) Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftlichen Antrag des Kunden und dessen Annahme durch Teamware in Form einer schriftlichen Bestätigung oder konkludent mittels Freischaltung des Teamletter-Services zustande.

§ 2 Vertragliche Leistungen

(1) Teamware stellt dem Kunden gegen ein monatliches Entgelt den Zugang zur Benutzung einer Plattform zur Verfügung, über die der Kunde Mailinglisten auf einem von Teamware betriebenen Listserver einrichten und verwalten sowie die Erstellung und den Versand eines Newsletters eigenständig betreiben kann.
(2) Der Kunde erhält hierfür über einen Account Zugang zu Softwareprogrammen, die ihm den Mailinglistenbetrieb sowie die Erstellung und den Vertrieb des Newsletters ermöglichen (Teamletter-Applikation).
(3) Die Nutzung und Administration des Accounts erfolgt via Internet über eine Weboberfläche mit Hilfe eines Browsers. Für den Zugang über die Weboberfläche wird dem Kunden von Teamware ein Benutzername und ein Kennwort zugewiesen.
(4) Weitere Informationen über den Inhalt und die Nutzung des angebotenen Teamletter-Services finden sich in der „Leistungsbeschreibung Teamletter“, die Gegenstand des Nutzungsvertrages über den Teamletter-Service ist. Sie können auch über die Internetseite www.teamletter.de abgefragt werden. Fragen zur Bedienung und Nutzung eines Accounts können über die auf derselben Internetseite zur Verfügung gestellten Hilfetexte oder per E-Mail an die auf der Internetseite angegebene Support-Adresse gestellt werden.
(5) Teamware behält sich vor, den Teamletter-Service insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit die Änderung nicht die vertraglichen Vereinbarungen berührt und dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Teamware sowie der technischen Erfordernisse zumutbar ist.

§3 Einräumung von Nutzungsrechten und sonstigen Rechten

(1) Teamware räumt dem Kunden ein einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Teamletter-Applikation im Rahmen der Leistungsbeschreibung ein. Die Teamletter-Applikation verbleibt im Eigentum von Teamware. Eine lokale Speicherung der Applikation oder von Teilen der Website durch den Kunden ist unzulässig.
(2) Aus der Nutzung des Teamletter-Services entstehen für Teamware keinerlei Rechte an den vom Kunden überlassenen Daten oder den versendeten Inhalten, insbesondere nicht das Recht, die Daten zu vermarkten. Teamware wird die Inhalte in keiner Weise verändern.
(3) Jegliche Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag an Dritte durch den Kunden (Reselling) bedarf der vorheriger schriftlichen Zustimmung von Teamware.

§4 Gewährleistung

(1) Teamware übernimmt die Gewährleistung für seine Lieferungen und Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Sollten Mängel auftreten, ist Teamware darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) Teamware garantiert eine Mindestverfügbarkeit der Teamletter-Dienstleistung von 99% im Monat. Wartungsarbeiten, Upgrades und andere Eingriffe werden von Teamware rechtzeitig vorher per E-Mail angekündigt, sofern nicht zur Behebung von Störungen oder Ausfällen eine ein umgehender Eingriff erforderlich ist.
(3) Teamware behält sich vor, im Fall von Eingriffen in oder Manipulationen an der eingesetzten Technik und/oder Software durch Dritte geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Systemstabilität zu erhalten oder wiederherzustellen. Teamware ist für diesen Fall berechtigt, das System vom Netz zu trennen.

§5 Haftung

(1) Eine Haftung von Teamware ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, wenn sich Ansprüche bei Übernahme einer Garantie durch Teamware oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Für den Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird die Haftung auf die Summe beschränkt, die der Kunden für die Nutzung des Teamletter-Services innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Schadens gezahlt hat. Bestand zum Zeitpunkt des Schadenseintritts der Vertrag noch keine 12 Monate, so errechnet sich der Höchstbetrag aus dem 12-fachen des bis dahin gezahlten Monatsdurchschnittsbetrages. Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung von Teamware ausgeschlossen ist, gilt dies auch für alle Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Teamware.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Teamware.
(4) Teamware haftet nicht für Störungen und Ausfälle der Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Aufruhr, Umweltkatastrophen, gesetzliche Auflagen oder politische Ereignisse u.s.w.) oder von anderen durch Teamware nicht abwendbaren Umständen, wie z.B. Störungen von Leitungsverbindungen im Internet oder Angriffen von außen.
(5) Teamware haftet nicht für den Verlust von Daten und daraus erwachsende Schäden, soweit diese bei einer vertragsgemäßen Speicherung der Daten durch den Kunden (vgl. § 7 Nr. 2 (d)) nicht entstanden wären.

§ 6 Datenschutz/Datensicherheit

(1) Teamware verpflichtet sich, sämtliche Daten, die Teamware während der Vertragslaufzeit vom Kunden erhält, vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung geboten. Sämtliche Daten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung angefallen sind, werden nach Beendigung und Abwicklung des Vertrages gelöscht, es sei denn, sie müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben weiterhin gespeichert bleiben. Für diesen Fall werden die Daten gelöscht, sobald dies gesetzlich zulässig ist.
(2) Mitarbeiter von Teamware, die persönliche Daten des Kunden und dessen Mailinglisten im Rahmen der Erbringung vertraglicher Leistungen einsehen können, werden von Teamware entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet.
(3) Teamware gewährleistet Datensicherheit nach dem Stand der Technik. Sie stellt dem Kunden außerdem Möglichkeiten zur Verfügung, die Sicherung seiner Listen und der darin enthaltenen Daten selbst vorzunehmen (vgl. § 7 Nr. (2) (d)). Bei Störungen stellt Teamware verlorengegangene Daten von der neuesten verfügbaren Sicherung nach Rücksprache mit dem Kunden wieder her.

§7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sich bei der Nutzung des Teamletter-Services jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) sämtliche für die Nutzung des Internet allgemein geltenden Regeln zu wahren, z. B. das Verbot, elektronische Werbesendungen ohne Einverständnis der jeweiligen Adressaten zu verschicken (sog. „Spams“) oder sog. „Mail-Bomben“ (Mails über 5 MB oder massenhafte gleichadressierte Mails) zu versenden sowie in fremde Netze unter Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen einzudringen oder deren Betrieb zu manipulieren;
b) keine Daten zu versenden, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, ohne hinreichend gegen die Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gesichert zu sein, oder die sonst verboten sind, insbesondere Daten kinderpornographischen oder politisch radikal propagandistischen Inhalts;
c) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passworte geheim zu halten oder bei Erfordernis für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen; der Kunde haftet für jede missbräuchliche Verwendung dieser Daten. Der Kunden wird bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung Teamware hierüber unverzüglich informieren.
(2) Außerdem ist der Kunde verpflichtet,
a) Teamware Änderungen seines Namens, des Wohn- oder Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rechtsform sowie, im Falle der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren, der Bankverbindung, unverzüglich mitzuteilen.
b) aufgetretene Störungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich von Teamware haben können, unverzüglich anzuzeigen und Teamware bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen;
c) Teamware im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung der Dienste von Teamware eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und den zumutbaren Empfehlungen von Teamware in dieser Hinsicht Folge zu leisten und
d) eine Sicherheitskopie derjenigen Daten herzustellen, die der Kunde Teamware überlassen hat. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig selbständig die Sicherung seiner Listen über die von Teamware bereitgestellten Funktionen vorzunehmen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Teamware von jeder Haftung Dritten gegenüber und von sämtlichen sonstigen Schäden und Aufwendungen freizuhalten, die darauf beruhen, dass die Nutzung des Teamletter-Services durch den Kunden Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt. Teamware ist nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Daten zu prüfen. Jedoch behält Teamware sich vor, unzulässige Daten zu entfernen sowie, falls der Kunde den Verstoß trotz Abmahnung fortsetzt, den Zugang des Kunden zu sperren.
(4) Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten, so ist Teamware berechtigt, den Zugang für diesen Kunden zum Teamletter-Service zu sperren. Dieses Recht hat Teamware auch schon dann, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, so etwa, wenn Teamware wegen der Nutzung des Teamletter – Services durch den Kunden von einen Dritten abgemahnt oder auf andere Weise rechtlich in Anspruch genommen wird. Erbringt der Kunde den Beweis, dass der Verdacht unbegründet war, wird Teamware die Liste bzw. den Teilnehmer wieder frei schalten.
(5) Teamware ist berechtigt, E-Mail-Adressen von Mailinglisten-Teilnehmern systemweit zu sperren, wenn diese Teilnehmer dem reibungslosen Betrieb der Teamware-Service-Plattform schaden.

§8 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde muss als Versender einer Werbesendung klar erkennbar sein. Es ist eine gültige, nicht elektronische Kontaktinformation zum Beispiel im Rahmen eines Impressums, mindestens jedoch Faxnummer, Telefonnummer oder Anschrift, entweder im Text oder über einen Link erreichbar aufzunehmen.
(2) Der Kunde hat einen Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Beschwerden zu benennen. Die Reaktionszeit hat maximal 24 h werktäglich zu betragen.
(3) Auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, E-Mails zuzusenden, hat der Kunde in jeder E-Mail hinzuweisen. Hinweise auf diese Möglichkeit sind in jede versendete Nachricht aufzunehmen. Das Abbestellen von E-Mails muss grundsätzlich durch den Empfänger ohne Kenntnisse von Zugangsdaten (beispielsweise Login und Passwort) möglich sein. Ausnahmen dazu können im Einzelfall zugelassen werden, wenn eine abweichende Handhabung aufgrund von Besonderheiten des angebotenen Dienstes erforderlich ist. Abmeldungen sind unverzüglich zu bearbeiten.
(4) Der Kunde muss E-Mail-Adressen der beteiligten Internet-Service Provider von der Mailingliste nehmen, wenn nach dem Beschicken dieser Adressen drei Hard-Bounces erfolgten

§9 Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Die Einrichtegebühr wird bei Vertragsschluss fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu zahlen. Über alle weiteren in Anspruch genommenen Leistungen erhält der Kunde monatlich eine Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Der Kunde gerät unabhängig von dem Zugang einer Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug.
(2) Teamware ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die vertraglichen Leistungen, insbesondere den Zugang und den Mailing-Versand, solange zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Verbindlichkeiten ausgeglichen hat.
(3) Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 80 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Danach gelten die Rechnung und die darin enthaltenen Beträge als genehmigt.
(4) Teamware kann die Preise für die Teamletter-Dienstleistung jederzeit ändern. Preisänderungen sind gegenüber dem Kunden rechtzeitig anzukündigen und werden 3 Monate nach ihrer Ankündigung wirksam. Kommt es zu Preiserhöhungen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Änderungen kündigen.

§10 Speicherung der Abrechnungsdaten

(1) Abrechnungsdaten werden bis zu 80 Tage nach Rechnungsstellung gespeichert.
(2) Werden auf Verlangen des Kunden die Abrechnungsdaten nach Rechnungsstellung gelöscht, so ist Teamware von der Pflicht zur Vorlage der Daten zum Beweis der Richtigkeit einer Entgeltrechnung frei. Der Kunde hat dann die Unrichtigkeit der Rechnung zu beweisen. Der Kunde wird hierauf in jeder Rechnung auch noch einmal gesondert hingewiesen.

§11 Kündigung / Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt einen Monat. Beide Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende eines Monats kündigen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde
(a) gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat und trotz Abmahnung weiter gegen vertragliche Pflichten verstößt,
(b) er bei der Anmeldung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat,
(c) er mit der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung aus mindestens zwei Rechnungen in Verzug ist oder
(d) gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen hat, insbesondere die Teamletter-Dienstleistung zur Begehung von Straftaten oder schuldhaft zur Verletzung von Rechten Dritter verwendet hat.
(3) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Teamware berechtigt, die Zugangsberechtigung mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

§12 Sonstiges

(1) Der Kunde kann gegen die Vergütungsforderung von Teamware nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von Teamware unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, dann bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt.
(3) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
(4) Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.