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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 5, Mai 2018

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

jede Minute passieren 15 Unfälle in Deutschland, viele hiervon im Beruf. Ergänzen Sie die gesetzliche Unfallversicherung sinnvoll durch den Zurich Firmen UnfallSchutz. Schützen Sie Ihre Kunden und deren Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen eines Unfalls mit der Gruppen-Unfallversicherung von Zurich. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in diesem Newsletter – sowie viele andere spannende Themen. Weiterlesen lohnt sich also wieder in jedem Fall!

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.


Heute für Sie in unserem Newsletter Sach:

» Der Firmen UnfallSchutz von Zurich

» Grundstückseigentümer haften für Handwerker

» Der Firmen SachSchutz von Zurich

» Best Practice "Die fünf größten Irrtümer bei Überschwemmungen"

» Saisonbeginn – Zurich Drohnen- und Multicopterversicherung


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam


Sie möchten mehr wissen?

Alle wichtigen Informationen zu allen Zurich Sach-Produkten, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie in unserem Web:

www.maklerweb.de »

Alle Infos zum Zurich PrivatSchutz finden Sie zudem jederzeit frei zugänglich auf unserer Kampagnenseite:

www.mach-plus-mit-privatschutz.de »



» Der Firmen UnfallSchutz von Zurich

Ihre Argumente für Firmenkunden:
  • Highlights der Gruppen-Unfallversicherung
    • Verbesserte Gliedertaxe (mit Erhöhung im beruflichen Anteil bei 24-h-Deckung)
    • Eigenbewegung/ erhöhte Kraftanstrengung
    • Unfälle infolge Herzinfarkt und Schlaganfall
    • Verzicht auf Anrechnung von Krankheiten und Gebrechen bis 50 % Mitwirkung
    • Fristverlängerung für Eintritt, Feststellung und Anzeige jeweils 30 Monate
  • Steuervorteile
    • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile zur Gruppen-Unfallversicherung; weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in Ihrem Maklerweb.
  • Mitarbeiterbindung
    Mitarbeiterbindung an das Unternehmen und Hilfe nach einem Unfall. Wir helfen bei der Wiedereingliederung durch Kostenübernahmen bei
    • Umschulungsmaßnahmen
    • Arbeitsplatzumbaukosten
  • Günstige Beiträge
    Die Gruppen-Unfallversicherung lohnt sich auch für kleine Unternehmen. Bereits ab dem ersten Inhaber/ Selbstständigen bieten wir diesen günstigen Tarif.
  • Assistance-/ Rehaleistungen
    • Umfassende Assistance Zusatzleistungen für Notfälle im In- und Ausland mit Reha-Manager

Alle wichtigen Informationen zu unserem Firmen UnfallSchutz, wie zum Beispiel Produktdetails und Verkaufsunterlagen sowie Tarifrechner, finden Sie hier in unserem Web:

maklerweb.de/ FirmenUnfallSchutz »

Oder fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an:

sme-uw-gu@zurich.com
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» Grundstückseigentümer haften für Handwerker

Ein Dachdecker löst bei einer Reparatur in einem Haus ein Feuer aus. Das Haus brennt ab und auch die Nachbarimmobilie wird beschädigt. Da der Handwerker pleite ist, sollen die Eigentümer zahlen, die den Handwerker beauftragt haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Februar 2018 dazu entschieden (V ZR 311/16), dass Grundstückseigentümer dafür haften müssen, wenn von ihnen beauftragte Handwerker Reparaturarbeiten durchführen und dadurch das Nachbarhaus beschädigt wird. Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Diese Entscheidung ist eine interessante Erweiterung der zum Nachbarrecht bestehenden Rechtsprechung (§ 906 BGB) mit erheblicher Bedeutung für Grundstückseigentümer, Nachbarn und Versicherungen.

Zum Versicherungsschutz ist Folgendes zu beachten:
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist als Schadenersatzanspruch mittlerweile anerkannt und wird daher von Zurich als solcher auch gedeckt – und zwar unabhängig davon, ob dies in den Bedingungen ausdrücklich geregelt ist (wie z.B. im Zurich Firmen HaftpflichtSchutz).
Dies gilt auch für die vorliegende Fallkonstellation. Sowohl in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wie auch in der Betriebshaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz, auch wenn – wie hier – eine Drittbeteiligung vorliegt.
Um das Risiko einer Inanspruchnahme zu verringern, ist dringend zu empfehlen, dass bei Handwerks- oder Bauarbeiten mit Gefährdungspotenzial für die Nachbarschaft eine entsprechende Betriebshaftpflicht-Bestätigung des Handwerkers vorgelegt wird.

Unabhängig davon sollte jeder Haus- und Grundbesitzer seinen eigenen Haftpflichtversicherungsschutz im Hinblick auf sein Haftungspotenzial überprüfen.
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» Der Firmen SachSchutz von Zurich

Das Produkt Firmen SachSchutz wurde erneut verbessert

Unternehmer wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Restaurantbetriebe stellen häufig Kunstgegenstände in ihren Räumlichkeiten aus. Diese sind nun bis zu 10.000 EUR, max. 1.000 EUR je Einzelstück, versichert. Außerdem sind Sachen in Kühlanlagen durch Ausfall von Kühlaggregaten gegen Verderb bis 2.500 EUR versichert. Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann zukünftig eine Mehrkostenversicherung bis zu 500.000 EUR eingeschlossen werden. Diese deckt besondere Aufwendungen, die bei einem Betriebsstillstand nach einem Feuerschaden entstehen können wie z.B. die Kosten für die Benutzung fremder Grundstücke, Räume oder Anlagen.

Lesen Sie hier mehr:

Deklaration Firmen SachSchutz – Inhalt (Top-Deckung) »

Umstellen auf Firmen SachSchutz zu besonders guten Konditionen

In diesem Jahr können einige Sachverträge zu besonders günstigen Konditionen auf das moderne und flexible Produkt Firmen SachSchutz zu besonders günstigen Konditionen umgestellt werden. Mit zahlreichen Leistungserweiterungen erwartet Sie ein top-Bedingungswerk. Die Umstellung kann für pauschal 15 % Mehrbeitrag veranlasst werden. Der Einschluss von Elementarschäden kann zusätzlich für weitere 15 % Mehrbeitrag vorgenommen werden.

Sie möchten wissen, welche Ihrer Verträge zu diesen Konditionen umgestellt werden können?

Wenden Sie sich einfach an den Bereich Fach- und Vertriebsunterstützung:

fachundvertrieb@zurich.com

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» Best Practice "Die fünf größten Irrtümer bei Überschwemmungen"

Nicht nur gefühlt werden Hochwassereignisse immer häufiger und heftiger. Klimaforscher haben ermittelt, dass Hochwasserereignisse mit fortschreitendem Klimawandel in größerem Ausmaß und in kürzeren Abständen erfolgen werden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) hat fünf Irrtümer identifiziert, denen Gebäudeeigentümer und Gewerbetreibende aufsitzen:

1. Irrtum: Mein Gebäude ist nicht gefährdet.
Für einen Großteil der Gebäudeeigentümer gilt immer noch die Gleichung "Fern vom Fluss = keine Gefahr". Der Irrtum, dass Überschwemmungen immer nur die anderen treffen, hält sich hartnäckig. Überflutungen durch Starkregen können jedoch jeden treffen! Unterstützt werden Überschwemmungen im urbanen Raum durch fortschreitende Flächenversiegelungen und Kanalisationen, die bei Starkregenereignissen nicht immer ausreichend dimensioniert sind.

2. Irrtum: Ich bin gegen Hochwasser versichert.
Die klassischen Gewerbegebäude- oder Wohngebäudeversicherungen decken die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel ab. Elementarschäden wie z.B. Überschwemmungen und Erdbeben sind nicht automatisch mitversichert. In Deutschland sind nur ca. 40 % aller Wohngebäude gegen Hochwasser versichert. Zum Vergleich: 90 % aller Wohngebäude haben eine Sturmdeckung.

3. Irrtum: Für mein Gebäude ist kein Versicherungsschutz möglich.
Weit verbreitet ist die Meinung, dass sich manche Gebäude nur schwer oder gar nicht gegen Überschwemmungen versichern lassen. Laut den Analysen von GDV und VDS sind 99 % der Gebäude in Deutschland versicherbar. Durch eine verbesserte Risikoanalyse, mobilen oder ständigen Hochwasserschutz und bauliche Schutzmaßnahmen können auch Gebäude versichert werden, die in der Vergangenheit keinen Versicherungsschutz bekamen.

4. Irrtum: Wenn das Wasser kommt, bin ich eh machtlos.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie Gebäudebesitzer Naturgefahren trotzen können. Grundsätzlich gilt: Ausweichen, Abwehren oder Nachgeben.
Sehr viele Anregungen und Empfehlungen stellen wir unseren Kunden bereits seit längerem auf unseren Internetseiten zur Verfügung:
https://www.zurich.de/de-de/service/rat-hilfe/naturgefahren

5. Irrtum: Im Ernstfall wird mir der Staat garantiert helfen.
Bei den letzten großen Hochwassern in 2002 und 2013 hat der Staat noch zahlreiche Schäden beglichen. Inzwischen knüpfen aber viele Landesregierungen ihre Hilfen daran, ob sich der Betroffene um Versicherungsschutz bemüht hat. Erst mit dem Nachweis, dass der Betroffene keinen Versicherungsschutz bekommen hat, springt der Staat ein.
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» Saisonbeginn – Zurich Drohnen- und Multicopterversicherung

Endlich wieder Sommer – oder zumindest angenehmere Temperaturen für alle Drohnen- und Multicopter-Freunde, für die die diesjährige Saison begonnen hat. Nutzen Sie für Ihre Kunden unsere attraktive Zurich Drohnen- und Multicopterversicherung, mit der Sie immer auf der sicheren Seite sind! Alle Informationen erhalten Sie im Maklerweb auf der Seite Drohnen und Multicopter » oder starten Sie sofort mit der Berechnung über unseren speziellen Drohnenrechner unter nachfolgendem Link:

https://www.drohnenversicherung.zurich.de

Bei Fragen rund um unsere Drohnen- und Multicopterversicherung können Sie sich jederzeit auch gerne direkt an die nachfolgende Mail-Adresse wenden – unsere Experten helfen Ihnen gerne:

luftfahrt@zurich.com

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