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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 4, April 2020

Zurich Gruppen-Unfallversicherung: Neue Absicherung im Home-Office!

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

gerade in der aktuellen, schwierigen Zeit nutzen immer häufiger Mitarbeiter/-innen der verschiedensten Betriebe die Möglichkeit, von zuhause aus, also im "Home-Office", zu arbeiten.
Aber wie sieht die Absicherung dort bei Unfällen aus, die "außerhalb der beruflichen Verrichtungen" (z.B. der viel zitierte Toilettengang) passieren?
Hier hat Zurich eine Lösung geschaffen, die diese "privaten" Verrichtungen abdeckt.
Beachten Sie hierzu auch den beiliegenden Antrag.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind für Sie da – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Zurich Gruppen-Unfallversicherung für Home-Office-Tätigkeiten

» Zurich Maklerimpuls – neue Wege für die Zukunft

» Zurich – Versicherungsschutz für gewerbliche Sachrisiken

» Cyberrisiken in Zeiten des Corona-Virus


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, bis bald und bleiben Sie gesund.

Ihr Zurich Newsletterteam



» Zurich Gruppen-Unfallversicherung für Home-Office-Tätigkeiten

Gruppen-Unfallversicherung: Absicherung im Home-Office und Neuerungen bei der Pauschalversteuerung

Die Gruppen-Unfallversicherung (GUV) wird primär als großzügige Sozialleistung des Arbeitgebers wahrgenommen. Gerade in der jetzigen "Corona-Zeit", in der viele Betriebe und Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Home-Office schicken mussten, bekommt die GUV eine ganz neue Bedeutung. Dabei wird leicht übersehen, dass sich damit für die Betroffenen eine neue versicherungstechnische Situation ergibt, falls sie nicht bereits mit einer 24-Stunden-Deckung, z.B über die Zurich UnfallAss, versichert sind. Besteht kein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz, dann stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob und welchen Versicherungsschutz die Berufsgenossenschaft (BG) ihnen bietet.

Dieser Versicherungsschutz der BG ist gerade im Home-Office nicht so eindeutig geregelt, wie man es sich gerade jetzt wünschen würde. Die BG unterscheidet bei Unfällen während der Zeit im Home-Office sehr stark danach, was berufliche und was private Verrichtungen sind. So ist z.B. schon der kurze Gang zur Kaffeemaschine vom Versicherungsschutz der BG ausgeschlossen, da er einer privaten Verrichtung zugerechnet wird.

Zurich hat sich daher vorgenommen, solche Deckungslücken für die versicherten Personen zu schließen und die damit verbundenen Unsicherheiten auf Seiten der Kunden zu beseitigen.

Deshalb bieten wir ab sofort die neue Home-Office-Absicherung an, mit der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Home-Office problemlos und kostengünstig gegen dortige Unfälle absichern können. Für einen Beitrag von 20 EUR netto pro Person (Gefahrengruppe A) und festen Versicherungssummen kann damit ein sicherer ergänzender Versicherungsschutz gegenüber der BG abgeschlossen werden. Den Antrag zur Home-oOffice-Absicherung finden Sie im Anhang. Das Angebot dieser zusätzlichen Absicherung ist zeitlich limitiert und endet am 01.01.2022. Gerne kann dann auf Wunsch gegen entsprechende Mehrprämie eine 24-Stunden-Vollschutzdeckung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass zum Jahresbeginn 2020 in der GUV die Höhe des Pauschalversteuerungsbetrages (Versicherung auf fremde Rechnung mit Direktanspruch) von netto 62 EUR auf netto 100 EUR p.a. (24-h-Deckung) angehoben wurde.

Nutzen Sie dies doch, um gerade in der jetzigen Situation die Mitarbeiter Ihrer Kunden bestens abzusichern.

Anfragen können Sie auch gerne an unseren Bereich Underwriting richten:
sme-uw-gu@zurich.com

Mehr Infos zur Zurich Gruppen-Unfallversicherung finden Sie hier in unserem Maklerweb ».

Dort stehen Ihnen auch die o.g. und weitere Unterlagen jederzeit zum Download zur Verfügung.


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» Zurich Maklerimpuls – neue Wege für die Zukunft

Ab sofort haben wir in unserem Maklerweb eine neue Rubrik geschaffen – den Zurich Maklerimpuls.

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Zukunft gestalten und suchen hierzu nach innovativen Möglichkeiten, Ihr Feedback und Ihre Ideen in unsere Überlegungen mit einzubeziehen.

Dabei setzen wir so optimal wie möglich auf neue Technologien.

Lassen Sie sich überraschen und werden Sie aktiv – hierzu benötigen wir Ihren Input und Ihre Maklerimpulse.

Hier geht es zur Seite Maklerimpuls »


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» Zurich – Versicherungsschutz für gewerbliche Sachrisiken

Zurich verzichtet auf Anzeige der Gefahrerhöhung aufgrund vorübergehender Betriebsschließung durch Corona.

Weiterhin Versicherungsschutz für gewerbliche Sachrisiken durch eine nicht gemeldete, anzeigepflichtige Schließung infolge des Corona-Virus

Verschiedene Behörden des Bundes, der Bundesländer, Landkreise oder Gemeinden haben zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus Verfügungen erlassen, die den Betrieb viele Ihrer Kunden unterbinden oder teilweise erschweren.
Sofern bei Zurich versicherte gewerbliche Gebäude oder Betriebsräumlichkeiten hierdurch vorübergehend oder zum überwiegenden Teil nicht nutzbar sind, können ungewollte Gefahrerhöhungen im Sinne von § 23 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vorliegen.
Diese müssen Ihre Kunden im Normalfall dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Aufgrund der besonderen Situation verzichtet Zurich auf diese Anzeige der Gefahrerhöhung durch Leerstand oder vorübergehende Betriebsschließung bis zum 01.10.2020.
Dieser Verzicht gilt für alle Risiken in der Gebäude- oder Inhaltsversicherung mit einer Gesamtversicherungssumme bis zu 10 Millionen Euro je Risikoort.
Der Versicherungsschutz bleibt in diesen Fällen unverändert erhalten.
Der Kunde ist jedoch weiterhin verpflichtet, zur Schadenverhütung und Schadenminderung alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften unverändert einzuhalten. Insbesondere sind das:

  • Abschaltung nicht benötigter Teile der Energieversorgung (Elektrizität, Gas)
  • Entfernung brennbarer Materialien im Abstand von 6 Metern um das Gebäude
  • Entfernung vorhandener Müllbehälter im Außenbereich
  • Absperrung nicht genutzter, wasserführenden Anlagen und Einrichtungen
  • Sicherung des Gebäudes und der versicherten Räume durch Verschluss der Türen und Fenster gegen das Eindringen von unbefugten Personen
  • Beleuchtung des Außenbereichs bzw. des Betriebsgeländes in den Abend- und Nachtstunden
  • Aktivierung vorhandener Gefahrenmeldeanlagen (z.B. Brand- und/ Einbruchmeldeanlagen) sowie Videoüberwachungsanlagen (Elektrizität nicht abschalten)
  • Kontrolle der Räumlichkeiten auf Verschluss und Unversehrtheit – nachweislich zwei Mal die Woche
  • Die Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, stets im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich zu beseitigen.

Falls der Versicherungsnehmer diese Maßnahmen im Einzelfall, insbesondere bei einer Verschärfung der angeordneten Vorbeugemaßnahmen, nicht ermöglichen kann, sprechen Sie uns bitte an.
Bei Risiken mit einer Versicherungssumme größer 10 Millionen Euro melden Sie sich bitte bei uns im Einzelfall.

Zurich wird gemeinsam mit Ihnen eine Regelung finden, die den beiderseitigen Interessen genügt.

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» Cyberrisiken in Zeiten des Corona-Virus

Die Anzahl der Cyberangriffe hat sich seit Anfang Februar mit dem Beginn des Corona-Virus weltweit drastisch erhöht. Viele Angriffe erfolgen unter dem Deckmantel des Corona-Virus und nutzen die allgemeine Unsicherheit im Umgang mit der Pandemie aus.

Zurich hat in diesem Zusammenhang einen Ratgeber entwickelt mit wertvollen Tipps, wie Ihre gewerblichen Kunden, aber auch Ihr Unternehmen sich in diesen Zeiten vor Cyberattacken schützen können.

Hier geht es zum Ratgeber "Cybersicherheit in Zeiten von Corona" »







 

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