» Zurich Gruppen-Unfallversicherung für Home-Office-Tätigkeiten
Gruppen-Unfallversicherung: Absicherung im Home-Office und Neuerungen bei der Pauschalversteuerung
Die Gruppen-Unfallversicherung (GUV) wird primär als großzügige Sozialleistung des Arbeitgebers wahrgenommen. Gerade in der jetzigen "Corona-Zeit", in der viele Betriebe und Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Home-Office schicken mussten, bekommt die GUV eine ganz neue Bedeutung. Dabei wird leicht übersehen, dass sich damit für die Betroffenen eine neue versicherungstechnische Situation ergibt, falls sie nicht bereits mit einer 24-Stunden-Deckung, z.B über die Zurich UnfallAss, versichert sind. Besteht kein solcher zusätzlicher Versicherungsschutz, dann stellt sich für die Betroffenen die Frage, ob und welchen Versicherungsschutz die Berufsgenossenschaft (BG) ihnen bietet.
Dieser Versicherungsschutz der BG ist gerade im Home-Office nicht so eindeutig geregelt, wie man es sich gerade jetzt wünschen würde. Die BG unterscheidet bei Unfällen während der Zeit im Home-Office sehr stark danach, was berufliche und was private Verrichtungen sind. So ist z.B. schon der kurze Gang zur Kaffeemaschine vom Versicherungsschutz der BG ausgeschlossen, da er einer privaten Verrichtung zugerechnet wird.
Zurich hat sich daher vorgenommen, solche Deckungslücken für die versicherten Personen zu schließen und die damit verbundenen Unsicherheiten auf Seiten der Kunden zu beseitigen.
Deshalb bieten wir ab sofort die neue Home-Office-Absicherung an, mit der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Home-Office problemlos und kostengünstig gegen dortige Unfälle absichern können. Für einen Beitrag von 20 EUR netto pro Person (Gefahrengruppe A) und festen Versicherungssummen kann damit ein sicherer ergänzender Versicherungsschutz gegenüber der BG abgeschlossen werden. Den Antrag zur Home-oOffice-Absicherung finden Sie im Anhang. Das Angebot dieser zusätzlichen Absicherung ist zeitlich limitiert und endet am 01.01.2022. Gerne kann dann auf Wunsch gegen entsprechende Mehrprämie eine 24-Stunden-Vollschutzdeckung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass zum Jahresbeginn 2020 in der GUV die Höhe des Pauschalversteuerungsbetrages (Versicherung auf fremde Rechnung mit Direktanspruch) von netto 62 EUR auf netto 100 EUR p.a. (24-h-Deckung) angehoben wurde.
Nutzen Sie dies doch, um gerade in der jetzigen Situation die Mitarbeiter Ihrer Kunden bestens abzusichern.
Anfragen können Sie auch gerne an unseren Bereich Underwriting richten:
sme-uw-gu@zurich.com
Mehr Infos zur Zurich Gruppen-Unfallversicherung finden Sie hier in unserem Maklerweb ».
Dort stehen Ihnen auch die o.g. und weitere Unterlagen jederzeit zum Download zur Verfügung.
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