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Newsletter Zurich Broker Retail
Ausgabe 3, März 2020

Unsere Special Products sind ab sofort in der Zurich Angebotssoftware (ZAS) rechenbar.

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

für unsere Privatkunden bieten wir unter der Überschrift "Special Products" Versicherungsschutz für verschiedene Anlässe.
Angefangen vom Schutz in der Bauphase, über Freizeit, Sport bis hin zu regenerativen Energien.
Mit unseren Special Products haben Sie für jeden Kunden den passenden Versicherungsschutz.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind für Sie da – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Zurich Special Products

» Zurich D&O Versicherung

» Zurich Betriebsschließungsversicherung

» Eagle Star Krankheits-Schutzbrief


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam



» Zurich Special Products

Die Special Products sind ab sofort in der Zurich Angebotssoftware (ZAS) rechenbar.
Unter dem neuen Reiter Speziallösungen in der ZAS finden Sie folgende Sparten:

  • Bauleistung
  • Mobilgeräte
  • SolarPlus+
  • Reiserücktritt
  • Wassersportkasko
  • Camping
  • Hobby (Fotoapparate/ Musikinstrumente/ Sportgeräte)
  • E-MobilSchutz für Fahrräder und Pedelecs

Gleichzeitig haben wir die Abschluss-Strecke vereinfacht und die Antragsfragen stark reduziert.

Wie aus der ZAS bekannt, kommen Sie jetzt auch bei den Special Products mit wenigen Klicks ans Ziel.

Mit den Special Products stehen Ihnen viele Sparten zur Verfügung, um Ihre Kunden vollumfänglich abzusichern.

Kein Kundenwunsch bleibt mehr offen.

Unsere Special Products sind ideale Einstiegsprodukte für neue Kundenbeziehungen, bei denen Sie mit dem Top Preis-/ Leistungsverhältnis dieser Produkte punkten können.

Durch ein stark vereinfachtes Underwriting fällt die Entscheidung am Point of Sale und Sie können Ihren Kunden direkten Versicherungsschutz bereitstellen.

Für Anfragen darüber hinaus schreiben Sie eine E-Mail an fachundvertrieb@zurich.com

Für die erfolgreiche Vermittlung dieser Produkte erhalten Sie die vertraglich vereinbarte Courtage/Provision für Transport- und Elektronik-Versicherungen.

Es gelten die in der Courtagezusage/ dem Vermittlervertrag bzw. in den Provisionslisten dazu getroffenen Vereinbarungen.

Alle übrigen vertraglichen Vereinbarungen bleiben unverändert.

Je Sparte der Special Products wurde ein One-Pager entwickelt.

Die One-Pager (Faktenblätter) haben wir im Maklerweb in den jeweiligen Produktkapiteln der Special Products » sowie in der Dokumentenbibliothek Sach » hinterlegt.

Alle Informationen zu den Produkten finden Sie natürlich in Ihrem Maklerweb unter Special Products.

Bitte beachten Sie, dass über die ZAS ausschließlich das Neugeschäft abschließbar ist.
Änderungsgeschäft erfolgt wie gewohnt über das ZKC.
Für die Special Products sind keine individuellen Rabattierungen vorgesehen.

Bei Fragen helfen Ihnen gerne die Kollegen bei der Fach- und Vertriebsunterstützung (Mail an fachundvertrieb@zurich.com) weiter.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihren Special Products!


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» Zurich D&O Versicherung

Nach Firmen CyberSchutz geht nun ein weiteres Produkt der Financial Lines Sparten auf die Online-Strecke.
Ab sofort können die Directors & Officers Entscheiderhaftungs-Risiken über den Online-Rechner abgeschlossen werden.

Folgende Vorteile bringt der D&O Online-Antrag mit sich:

  • Angebot und Abschluss direkt online möglich (inklusive direkter Policierung)
  • Genauere Tarifierung (mehr Unterstufen im Tarif als bei den PDF-Anträgen)
  • Günstigere Prämie im Online-Rechner aufgrund verringerter Administrationskosten
  • Tarifierung und Abschluss nun auch für größere Unternehmen möglich (bis 400 Mio. EUR Umsatz)
  • Tarifierung und Abschluss auch für komplexere Risiken (z.B. nach Vorschaden) direkt über den Online-Antrag möglich
  • Dynamischer Fragebogen, d.h. es wird automatisiert abgefragt, was notwendig ist (bei komplexeren Risiken mehr, bei kleinen Risiken nach wie vor wenig)

Nehmen Sie sich die Zeit für den Kunden und nicht für das Zusammensuchen von Antragsunterlagen.
An den Ansprechpartnern zum Produkt ändert sich nichts.

Die Verbraucherinformationen sowie alle Verkaufsunterlagen im Maklerweb und Marketing-Portal behalten ihre Gültigkeit.

Der Online-Rechner steht Ihnen per Direktlink im Maklerweb über die Produktseite » in der Lasche "Tarifrechner" sowie auf der Seite Tarifrechner » zur Verfügung.

Die bisherigen PDF-Anträge stehen voraussichtlich bis Jahresende als alternative Abschlussmöglichkeit zur Verfügung.

Anfragen können Sie auch gerne an unseren Bereich Fach- und Vertriebsunterstützung richten:
fachundvertrieb@zurich.com


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Hier geht es zum Online-Rechner



» Zurich Betriebsschließungsversicherung

Die Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nehmen in Deutschland zu und die Fragen von Gewerbekunden häufen sich. Hiermit möchten wir über die Deckung von Schäden im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung bei Zurich informieren.

Können Gewerbekunden sich und ihr Unternehmen bei behördlichen Schließungen des Betriebes versichern?

Im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung besteht Versicherungsschutz bei Schließung des versicherten Betriebes durch die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger. Darüber hinaus sind auch Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes, die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen oder beispielsweise die Vernichtung von Vorräten/Waren mitversichert.

Besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)?

In den gleichlautenden Versicherungsbedingungen für die Firmenversicherungen Firmen ModularSchutz und Firmen SachSchutz werden die versicherten Krankheiten und Krankheitserreger abschließend aufgeführt. Der Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in dieser Aufzählung nicht enthalten und insofern besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Aus dem Wortlaut "die folgenden" und "namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger" wird deutlich, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt.

Wird es eine Möglichkeit geben, dies zukünftig versichern zu können?

Die aktuellen Ereignisse verändern sich schnell und die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Aktuell ist nicht vorgesehen, den Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung um den Coronavirus (SARS-CoV-2) zu erweitern. Als Versicherer müssen wir den Schutz der Versichertengemeinschaft im Auge behalten und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherstellen.

Versicherungsbedingungen am Beispiel Firmen ModularSchutz Verbraucherinformation in der Fassung 10/2019 (Auszug Seite 67 bis 69)

B Sachsubstanz/Ertragsausfall
II.4 Betriebsschließungsversicherung

Klicken Sie hier für den entsprechenden Auszug aus den Verbraucherinformationen »


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» Eagle Star Krankheits-Schutzbrief

Finanzielle Sicherheit - Eagle Star Krankheits-Schutzbrief

Was die Zukunft bringt, kann niemand vorhersehen. Bei all den schönen Plänen und Träumen, die verwirklicht werden wollen, denkt niemand gerne darüber nach, was passieren könnte:

  • Was passiert, wenn die Gesundheit beeinträchtigt ist und der Beruf aufgegeben werden muss?
  • Wie geht es weiter, wenn plötzlich der Partner fehlt?

Die Auswirkungen eines solchen Schicksalsschlags sind für alle Betroffenen spürbar. Auch finanziell.
Gut, wenn man im Falle einer schweren Erkrankung eine Sorge weniger hat: die Sorge um die finanzielle Sicherheit.

Nicht zu unterschätzen sind die zusätzlichen Kosten, die entstehen können z.B. durch zusätzliche medizinische Versorgung, Spezialtherapien, etc.

Nehmen Sie Ihren Kunden die finanzielle Last!

Mit dem "Eagle Star Krankheits-Schutzbrief" sichern Sie Ihren Kunden und seine Lieben rundum ab.

Der Eagle Star Erweiterte Krankheits-Schutzbrief bietet eine preislich attraktive Kombination aus Absicherung bei schweren Erkrankungen und einer Hinterbliebenenabsicherung.

Ein Makler und Kunde, der seine Erfahrung mit dem Krankheits-Schutzbrief mit uns teilt.

Hier können Sie sich den Film (4,30 Minuten) ansehen:

Der Held, der als Makler seinen Schutz nicht vergessen hat. »





 

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