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Newsletter Zurich Broker
Ausgabe 11, November 2020

profino Kongress

Sehr geehrte Geschäftspartnerin, sehr geehrter Geschäftspartner,

das Thema Gewerbeversicherung ringt vielen Vermittlern Respekt ab. Der Einstieg kann nur mit dem richtigen Service und der passenden Unterstützung erfolgreich funktionieren. Wie Zurich dabei hilft, erfahren Sie diesen Monat beim "profino" Gewerbe-Kongress. Als Sponsor des "profino" Gewerbe-Kongresses freuen wir uns auf ein spannendes Online-Format – voll mit interessanten Online-Workshops, Webinaren, Interviews und Vorträgen.

Melden Sie sich jetzt kostenlos zu den unterschiedlichen Kongress-Formaten an, denn der Kongress ist bereist in vollem Gange!

https://kongress-gewerbe-2020.profino.online/zurich »

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wir sind immer für Sie da – nehmen Sie einfach und jederzeit Kontakt mit uns auf:

makler-newsletter@zurich.com

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.


Heute informieren wir Sie in unserem Newsletter über nachfolgende Themen – weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

» Zurich Oldtimer Versicherung

» Zurich Kfz-Versicherung: Fahrleistungs-Rückerstattung 2020

» Zurich Vertrauensschadenversicherung News

» Zurich Luftfahrzeug-Versicherung

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und bis bald.

Ihr Zurich Newsletterteam



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» Zurich Oldtimer Versicherung

Eine Frage, die sich Besitzer von Oldtimern stellt: Meinen Klassiker fahre ich lediglich mit einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober. Allerdings muss er im Februar zur Hauptuntersuchung. Darf ich mit meinem Saisonkennzeichen dorthin fahren?

Old- oder Youngtimer, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, dürfen nur während des darauf festgelegten Zeitraumes am Straßenverkehr teilnehmen. Dieser kann zwischen mindestens zwei und maximal elf Monaten betragen, wobei jeweils nur volle Monate zählen. Außerhalb dieses Zeitraums ist der Klassiker beitragsfrei über die so genannte "Ruheversicherung" abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt aber nur dann, wenn das Fahrzeug dauerhaft in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz abgestellt ist und nicht bewegt wird. Nutzt man der Klassiker nach Ablauf des Zulassungszeitraums, besteht im Ernstfall kein Versicherungsschutz. Das gilt selbstverständlich auch für Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU). Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gibt es aber zum Glück eine Sonderregelung: Liegt der HU-Termin außerhalb des Zulassungszeitraums, muss der Klassiker erst im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums zum Sicherheits-Check.

Alle Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner oder auch in unserem Maklerweb:

www.maklerweb.de/Sach/Fahrzeuge/Oldtimerversicherung »


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» Zurich Kfz-Versicherung: Fahrleistungs-Rückerstattung 2020

Mit der Vertriebsinfo vom 14.10.2020 hatten wir angekündigt, dass Zurich auf das veränderte Fahrverhalten der Bundesbürger (Lockdown, mehr Homeoffice, weniger Urlaubsfahrten) aufgrund der Corona-Pandemie reagiert.

Zurich erstattet in diesem Zusammenhang allen Privatkunden mit kilometerbasiertem Tarif (PKW, Kräder und Wohnmobile), im Falle einer reduzierten Fahrleistung in diesem Jahr aufgrund von Covid-19, einen Teil der Kfz-Prämie zurück.

Seit dem 04.11.2020 werden jetzt die ersten Kfz-Privatkunden mit einem solchen Tarif – Fälligkeit Januar – angeschrieben.
Das Kundenanschreiben beinhaltet einen QR-Code/ Kurz-URL und einen individualisierten Zugangscode.

Über den QR-Code/ URL-Link wird der Kunde auf eine eingerichtete Landingpage gutschrift2020.zurich.de geleitet, auf der er ganz bequem seine reduzierte Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand eingeben kann.

Unterschreitet die aktuelle Fahrleistung 2020 die versicherte jährliche Fahrleistung und rutscht somit in eine günstigere Kilometerklasse, wird der Rückerstattungsbeitrag direkt angezeigt.

Für den Abschluss des Prozesses erfolgt aus der Web-Seite heraus eine druckbare Zusammenfassung für den Kunden.
Die Aktion hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kfz-Vertrag.
Eine dauerhafte Anpassung der Fahrleistung ist als Änderungsgeschäft zu beantragen.

Über eine Verlängerung der Aktion wird noch entschieden.

Die Gutschrift erscheint nicht auf der nächsten Beitragsrechnung. Je nach Zahlungstyp erfolgt das Exkasso der Gutschrift wie folgt:

Lastschriftzahler:
Die Gutschrift wird automatisch bei der Abbuchung des nächsten Rechnungsbetrages verrechnet bzw. auf das uns bekannte Bankkonto erstattet.

Selbstzahler:
Selbstzahler ziehen die Gutschrift selbstständig vom nächsten Rechnungsbetrag ab und überweisen den entsprechend reduzierten Betrag.
Erfolgt die eigenständige Verrechnung nicht, erhält der Kunde einen Verrechnungscheck.

Agentur-Inkasso:
Die Gutschrift wird dem Kunden-Beitragskonto automatisch gutgeschrieben. Sie als Versicherungspartner verrechnen diese dann mit der nächsten Beitragszahlung.

Von dieser Aktion ausgenommen sind:

  • Firmenkunden
  • Lieferwagen
  • Oldtimer
  • Leichtkrafträder
  • Anhänger
  • Alte Tarifgenerationen – nicht kilometerbasiert
  • Kunden in der kleinsten Fahrleistungsklasse PKW und Wohnmobile bis 6.000 km pro Jahr
  • Kunden in der kleinsten Fahrleistungsklasse Kräder bis 2.000 km pro Jahr

Grundsätzlich haben Kunden bedingungsgemäß immer die Möglichkeit, ihr verändertes Fahrverhalten im Vertrag anzupassen.
Der Eingriff auf das Tarifierungsmerkmal Fahrleistung löst automatisch den Courtageprozess aus. Bei verminderter Fahrleistung wird die Provision entsprechend belastet.


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» Zurich Vertrauensschadenversicherung News

Es ist immer wieder überraschend, welche Ausformungen Mitarbeiterkriminalität haben kann.

Oder können Sie sich vorstellen, wie man 10.000 Tonnen Getreide auf die Seite bringen kann?

Ihnen allen eine interessante Lektüre und bleiben Sie gesund.

Hier finden Sie eine Auswahl an Pressemeldungen zum Thema Vertrauensschaden »

Freuen Sie sich auf unsere nächsten Webinare zu diesen Krimis und wie Zurich da helfen kann!


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» Zurich Luftfahrzeug-Versicherung – Wussten Sie, dass Zurich auch Flugzeuge kann?

Überzeugen Sie Ihre Kunden mit der leistungsfähigen Luftfahrzeug-Versicherung von Zurich.

Highlights Deckungskonzept

Mit unserem Deckungskonzept zur Luftfahrzeugversicherung haben wir ein absolutes Highlight-Bedingungswerk.
Mit der Reduzierung des Schadenfreiheitsvorausrabattes bei schadenfreiem Vertragsverlauf haben wir einige echte Alleinstellungsmerkmale im Markt!

Alle Informationen finden Sie auch in unserem Faktenblatt "Highlights Luftfahrzeuge »

Luftfahrzeug-Kaskoversicherung

Wir belohnen schadenfreie Jahre und reduzieren bei bestimmten Luftfahrzeugen den Selbstbehalt automatisch um bis zu 50%.
Auch erhält der Kunde im Totalschadenfall die "vereinbarte Versicherungssumme" (agreed Value) und dies ganz unabhängig vom aktuellen Wiederbeschaffungswert. So weiß Ihr Kunde von Anfang an, wie hoch die Entschädigungsleistung für sein Luftfahrzeug zum Schadenzeitpunkt sein wird.
Versicherungsnehmer von u.a. einmotorigen Flächenflugzeugen (inkl. Segelflugzeuge) tragen bei Diebstahl, Elementarereignissen oder Notlandungen auch keine Selbstbeteiligung mehr.
Entgegen der branchenüblichen Regelung, den Schadenfreiheitsvorausrabatt (SFR) bei einem Versichererwechsel nachzufordern, verzichten wir auf diese kundenunfreundliche Regelung und fordern den SFR nicht mehr nach.
Abgerundet werden die zusätzlichen Leistungen in der Kaskoversicherung durch höhere Entschädigungsleistungen bei Reparaturfreigabe, Standgebühren und Entsorgungskosten.

Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Bei einem Halter- bzw. Eigentümerwechsel ist der neue Halter bzw. Eigentümer des Luftfahrzeuges zu keiner Zeit einer Versicherungslücke ausgesetzt, denn der Haftpflichtschutz geht bei einem Wechsel automatisch auf den Halter- bzw. Eigentümer über.

Luftfahrzeug-Insassenunfallversicherung

Ebenfalls haben wir folgende marktgerechte Regelungen mit aufgenommen:

Der Kunde erhält dank unserer "verbesserten Gliedertaxe" deutlich höhere Leistungen als am Markt üblich.

Im Todesfall wird die Todesfallleistung um 50% erhöht, wenn der Versicherungsnehmer mindestens ein minderjähriges Kind hinterlässt.

Darüber hinaus verzichten wir bis zu einem Mitwirkungsanteil von 50% auf die Anrechnung von Krankheiten oder Gebrechen.

Kosten für kosmetische Operationen und Bergungskosten sind jeweils bis maximal 50.000 EUR automatisch mitversichert – beitragsfrei natürlich.

Gute Argumente

Durch die umfangreichen Leistungen unseres Deckungskonzeptes haben Sie beste Argumente, um Ihre Kunden auch auf ihre Luftfahrzeuge anzusprechen.

Ansprechpartner

Wie kommen Sie an ein Angebot? An wen können Sie sich bei Fragen wenden?

Bitte nutzen Sie unseren Risikofragebogen » für eine Angebotsanfrage. Reichen Sie diesen mit ggf. weiteren Unterlagen an luftfahrt@zurich.com ein.
Wir erstellen Ihnen dann kurzfristig einen individuellen Vorschlag.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Infos zur Luftfahrtversicherung, so stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Wenden Sie sich einfach an luftfahrt@zurich.com oder rufen uns unter 0221 7715 4391 an.


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