» Zurich Kfz-Versicherung: Fahrleistungs-Rückerstattung 2020
Mit der Vertriebsinfo vom 14.10.2020 hatten wir angekündigt, dass Zurich auf das veränderte Fahrverhalten der Bundesbürger (Lockdown, mehr Homeoffice, weniger Urlaubsfahrten) aufgrund der Corona-Pandemie reagiert.
Zurich erstattet in diesem Zusammenhang allen Privatkunden mit kilometerbasiertem Tarif (PKW, Kräder und Wohnmobile), im Falle einer reduzierten Fahrleistung in diesem Jahr aufgrund von Covid-19, einen Teil der Kfz-Prämie zurück.
Seit dem 04.11.2020 werden jetzt die ersten Kfz-Privatkunden mit einem solchen Tarif – Fälligkeit Januar – angeschrieben.
Das Kundenanschreiben beinhaltet einen QR-Code/ Kurz-URL und einen individualisierten Zugangscode.
Über den QR-Code/ URL-Link wird der Kunde auf eine eingerichtete Landingpage gutschrift2020.zurich.de geleitet, auf der er ganz bequem seine reduzierte Fahrleistung und den aktuellen Kilometerstand eingeben kann.
Unterschreitet die aktuelle Fahrleistung 2020 die versicherte jährliche Fahrleistung und rutscht somit in eine günstigere Kilometerklasse, wird der Rückerstattungsbeitrag direkt angezeigt.
Für den Abschluss des Prozesses erfolgt aus der Web-Seite heraus eine druckbare Zusammenfassung für den Kunden.
Die Aktion hat keinen Einfluss auf den bestehenden Kfz-Vertrag.
Eine dauerhafte Anpassung der Fahrleistung ist als Änderungsgeschäft zu beantragen.
Über eine Verlängerung der Aktion wird noch entschieden.
Die Gutschrift erscheint nicht auf der nächsten Beitragsrechnung. Je nach Zahlungstyp erfolgt das Exkasso der Gutschrift wie folgt:
Lastschriftzahler:
Die Gutschrift wird automatisch bei der Abbuchung des nächsten Rechnungsbetrages verrechnet bzw. auf das uns bekannte Bankkonto erstattet.
Selbstzahler:
Selbstzahler ziehen die Gutschrift selbstständig vom nächsten Rechnungsbetrag ab und überweisen den entsprechend reduzierten Betrag.
Erfolgt die eigenständige Verrechnung nicht, erhält der Kunde einen Verrechnungscheck.
Agentur-Inkasso:
Die Gutschrift wird dem Kunden-Beitragskonto automatisch gutgeschrieben. Sie als Versicherungspartner verrechnen diese dann mit der nächsten Beitragszahlung.
Von dieser Aktion ausgenommen sind:
- Firmenkunden
- Lieferwagen
- Oldtimer
- Leichtkrafträder
- Anhänger
- Alte Tarifgenerationen – nicht kilometerbasiert
- Kunden in der kleinsten Fahrleistungsklasse PKW und Wohnmobile bis 6.000 km pro Jahr
- Kunden in der kleinsten Fahrleistungsklasse Kräder bis 2.000 km pro Jahr
Grundsätzlich haben Kunden bedingungsgemäß immer die Möglichkeit, ihr verändertes Fahrverhalten im Vertrag anzupassen.
Der Eingriff auf das Tarifierungsmerkmal Fahrleistung löst automatisch den Courtageprozess aus. Bei verminderter Fahrleistung wird die Provision entsprechend belastet.
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