» Zurich Betriebsschließungsversicherung
Die Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nehmen in Deutschland zu und die Fragen von Gewerbekunden häufen sich. Hiermit möchten wir über die Deckung von Schäden im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung bei Zurich informieren.
Können Gewerbekunden sich und ihr Unternehmen bei behördlichen Schließungen des Betriebes versichern?
Im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung besteht Versicherungsschutz bei Schließung des versicherten Betriebes durch die zuständige Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger. Darüber hinaus sind auch Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes, die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtungen oder beispielsweise die Vernichtung von Vorräten/Waren mitversichert.
Besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)?
In den gleichlautenden Versicherungsbedingungen für die Firmenversicherungen Firmen ModularSchutz und Firmen SachSchutz werden die versicherten Krankheiten und Krankheitserreger abschließend aufgeführt. Der Coronavirus (SARS-CoV-2) ist in dieser Aufzählung nicht enthalten und insofern besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Aus dem Wortlaut "die folgenden" und "namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger" wird deutlich, dass es sich um eine abschließende Aufzählung handelt.
Wird es eine Möglichkeit geben, dies zukünftig versichern zu können?
Die aktuellen Ereignisse verändern sich schnell und die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten. Aktuell ist nicht vorgesehen, den Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung um den Coronavirus (SARS-CoV-2) zu erweitern. Als Versicherer müssen wir den Schutz der Versichertengemeinschaft im Auge behalten und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherstellen.
Versicherungsbedingungen am Beispiel Firmen ModularSchutz Verbraucherinformation in der Fassung 10/2019 (Auszug Seite 67 bis 69)
B Sachsubstanz/Ertragsausfall
II.4 Betriebsschließungsversicherung
Klicken Sie hier für den entsprechenden Auszug aus den Verbraucherinformationen »
|